Guten Abend
Zuerst einmal meine Antwort an Augesch.
Was den Unterhalt betrifft, so schreibt mein erster Anwalt den ich 2004 zwecks Trennung aufsuchte unter anderen.
In Ihrer Unterhaltangelegenheit nehmen wir Bezug auf die aufgeführten Beratungsgespräche. und dürfen ihnen die Gesamtsituation im Augenblick wie folgt darstellen:
meine Antwort,
Als wenn ich meine Situation nicht selber gekannt hätte.
Um Abzukürzen,
Er stellte damals meine Gesamtbezüge fest.
Er, schreibt weiter dass sich im Folgejahr der Trennung eine Veränderung der Steueuerklasse bei Scheidungsantrag einer der beiden Parteien eintreten würde die sich dann auch auf mein Arbeitslosengeld (damals Arbeitslosengeld eins)wirken würde
Er stellt fest, das bei vorsichtiger Betrachtung alleine aus diesem Geld eine Einkommensreduzierung von 200 € einstellen würde.
ich füge an,
Später dann waren es tatsächliche 290 € Netto und das auch noch mit den Kindern auf der Steuerkarte.
Da wir ja ein Haus hatten stellt mein Anwalt im Rahmen der Unterhaltberechnung fest das unser Haus sodann zunächst für mich als zurückbleibender eine Einkommensteigerung unter dem Gesichtspunkt des sog. Wohnwertes darstellt und dies dann bei der Unterhaltfrage für meine Frau zu Berücksichtigen sei..
Er schreibt, da ich weiterhin, dass in meinem Miteigentum stehendes Hausgrundstück nutzen würde währe der ersparte Mietaufwand mit in der Unterhaltsfrage für meine Frau mit anzusetzen.
meine Antwort darauf.
Was für eine Aussage, da ich die Darlehen nach dem Auszug meiner Frau also ihren hälftigen Anteil und dazu meine Kinder damals noch ohne Ausbildungsstelle und auch den Anteil meiner Frau durch ihre eigene Zahlungsunfähigkeit eines Unterhaltsanspruch der Kinder nicht hätte leisten können auch noch mitgetragen habe.
Mein Anwalt stellt weiter fest, dass ich für das Hausgrundstück nur einen relativ geringen Mietaufwand hätte so das er den Wohnwert auf eben diese
200 € schätzt.
Dazu sage ich, die Darlehnzahlung betrug damals jeden Monat rund
650 € dazu die Grundsteuer und die Hausnebenkosten.
Mein Anwalt meinte damals das auch zu Berücksichtigen sei, dass ich die Gesamtwohnfläche im Prinzip auch dafür einsetzte meine noch im Haushalt lebende Kinder noch in der Ausbildung eine Wohnunterkunft stelle.
meine Antwort,
Beide Tochter und Sohn hatten damals noch keinen Ausbildungsplatz.
Anwalt
Des weiteren sind sodann meine Unterhaltverpflichtungen gegenüber den Kindern zu Berücksichtigen..
Sa diese unverändert noch in der Berufsausbildung sind, bzw. hieraus noch keine Einkünfte beziehen (klar, beide gingen ja noch zur Schule)währe der Unterhaltsbedarf nach Düsseldorfer Tabelle in Ansatz zu bringen.
NUN SCHREIBE ICH; ZU DEINER FRAGE,
ANWALT SCHRIFTLICH
Aus dieser Gesamtstuation errechnen wir sodann für die Zeit ab dem 01.01.2005 einen Unterhaltsbetrag in einer Größenordnung von 207,00 €
Diese Berechnung müsste allerdings noch einmal aktualisiert werden, wenn die Auswirkungen meines Steuerklassenwechsels feststünden.
ICH HABE DAMALS GEGLAUBT DAS ICH SO ODER SO DARAN NICHT VORBEIKOMME NACH AUSSAGE DES ÜBRIGEN TEXTES UND HABE IHR DIESEN BETRAG FREIWILLIG GEZAHLT.
Im Gegenzug dazu hat meine Frau trotz ihres Auszugs sich nicht Umgemeldet da wir uns darin einigten das ich das Haus verkaufen sollte.
Bis hierhin kein Wort zu meiner Frau.
Nun aber stellt er fest das meine Frau in diesem Zusammenhang kein tatsächliche Einkommen hatte.
Er stellt aber fest, dass meine Frau nach ihrem Auszug seither in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt und dieser Umstand unter dem Gesichtspunkt ein fiktives Einkommen anzurechnen sei. Die Haushaltsleistung setzte er mit 325 € an.
Er merkte weiter an, dass zur Frage wie meine damalige Situation auch langfristig gestaltet werden könnte, dürfe wir darauf hinweisen, dass ein Hausverkauf mit Rücksicht auf den schlechten Grundstücksmarkt in keinem Interesse liegen dürfte.
QUATSCH, Ich habe ihm von Anfang an gesagt, dass wir auf Grund der Trennung das Haus Verkaufen wollten.
Er hat mir angeraten, dass es für mich Wirtschaftlich günstiger sei, dass Haus weiter selbst zu Bewirtschaften, zumal auch ein entsprechender Wohnbedarf auch für die gemeinsamen Kindern vorgehalten MUß und ich die Abtragungen weiter zu bedienen.
Ich frage mich, was hätte ich aber dann gemacht mit
151 QM nach dem Auszug der Kinder vor allem im Rentenalter.
Nun kommt der Anwalt zu dem Schluss das es im Vorfeld einer noch nicht abzusehenden Scheidung ein Ehevertrag geschlossen werden könnte, dass ihr Miteigentumsanteil an mich übertragen und dies entweder mit einem Einmalbetrag oder längerfristig mit Ratenzahlung.
Ich sage, bei einem Verkehrswert von 250.000 € mit einer Darlensbelastung von gesamt 125.000 € und bei einem Einkommen von Netto 2.100 € wie hätte ich das leisten sollen.
ICH, stelle fest, das ich zwar der Mandant war aber im Sinne meiner Frau Argumentiert.
Mein Anwalt schreibt weiter, dass mit Rücksicht auf die Tatsache, dass die Wirksamkeit von Eheverträgen in letzter Zeit durch eine Häufige wechselnde Rechtssprechung des BHG durchaus mit einer Unsicherheit belastet ist, würde dieses Anwaltsbüro eine Kombilösung einer Einmalzahlung und einer längerfristigen Ratenzahlung durchaus empfehlen.
ICH HÄTTE MICH ALSO WEITER VERSCHULDEN MÜSSEN UNDWÄHRE DANN BADEN GEGANGEN.
Ich glaube nicht, dass sich eine Bank auf so etwas eingelassen hätte,
Ja und das Haus währe dann unter dem HAMMER gekommen und der Rest meiner Schuld hätte mich alleine mein Restliches Leben angelastet oder in einer Insolvenz geendet.
Insoweit müsste dann allerdings Einigkeit über die Höher der Beträge sowie der Laufzeit hergesellt werden.
Er schreibt weiter das auf Seiten meiner Ehefrau auch Berücksicht werden das Sie bei anhaltender nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach damaliger Rechtssprechung des OLG Köln zwischen dem 2 und 3 Jahres ihren Unterhaltsanspruch verlieren würde, so daßes für den laufenden Lebensunterhalt vermutlich wesentlich günstiger würde wenn bei einem Ehevertrag die Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum gestreckt würde.
Für MICH, würde der Vorteil einer günstigen Finanzierung gegeben sein, während meine Frau dadurch über laufendem Einkommen verfügen würde was bei der Darstellung gegenüber Behörden auch entsprechend vorteilhaft sein könne.
EINE ANDERE ANWÄLTIN DIE ICH ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT WEGEN MEINES FALLES AUFSUCHT ÄUSERT SICH BEZÜGLICH UNTERHALTSZAHLUNG UNTER ANDEREM WIE FOLGT, dass der Unterhalt den ich, derzeit an meine Frau zahlen würde ist eher im unteren Bereich.
ICH möchte dir nun nicht diese von ihr verfassten Briefe hier zu Kenntnis bringen aber eins kann ich dir sagen, das Sie in Teilen des Brief sich den Argumenten des ersten Anwalts anschloss und in andern Teilen zu widersprüchlichen Aussagen was einer Scheidung anbelangt kommt.