Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Dauerhaft getrent lebend, Versorgungsausgleich, Schulden

von Morrowind19.10.2009 | 23:50
1592 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag. Bisher habe ich noch nie eine richtige Antwort bekommen. Seit 1995 mit meiner Frau zusammen Hauseigentümer. finanzierung mittels Arbeitgeber Darlehen und Darlehen einer Bank. Ich befinde mich seit 2002 im Vorruhestand. Im Jahr 2004 erfolgte die inoffizielle Trennung von meiner Frau. Sie zog zu einem anderen Mann. Ich verblieb zwecks Verkauf im Haus und zahlte alle Darlehen und Kredite alleine weiter obwohl meine Frau die Verträge mit unterzeichnet hatte.Von einer Scheidung wurde mir Anwaltlich auch wegen der langen Ehe und dem Haus erst einmal abgeraten. Bei meiner Frau war damals Wirtschaftlich kaum was zu holen.So übernahm ich auch ihren Part des Kinderunterhalts und zahlte auch auf Anwaltlichen Rat ihr über drei Jahre einen Unterhalt von Monatlich 300 € Die Kinder damals noch ohne Ausbildung blieben bei mir Wohnen. Nach dem Verkauf des Hauses im Mai 2007 löste ich erst einmal alle Zahlungsverpflichtungen. Meine Frau bekam aus dem Hausverkauf rund 22000 € Nun stehe ich selbst ein Jahr vor der rente und habe bedingt durch Neuanfang und vieler anderer Dinge die man erst begreift wenn man es sieht mittlerweile rund 35000 € Schulden und das ein Jahr vor meinem Renteneintritt. Würde meine Frau jetzt die Scheidung beantragen würde ich durch die sofortige herbeiführung des Versorgungsausgleichs Obdachlos. Dadurch das meine Kinder immer noch in Ausbildung sind und noch keine Unterstützungen bekommen wie, Berufsausbildungsfördergelder und anderes sind beide nicht in der Lage sich auf eigene Füsse zu stellen. Im nächsten Jahr sind beide dann mit ihrer Berufsausbildung fertig werden sich aber dann auf dem Arbeitsmarkt neu Orientieren müssen. Wenn ich also Pech habe habe ich beide mit erreichen meiner Altersgrenze und dem damit verbundenen neuerlichen Geldlichen Verlust durch die vorgezogene Rente weiter bei mir Wohnen haben. Solange aber beide bei mir Wohnen kann ich mir auch keine kleinere günstigere Wohnung anschaffen. Man rät mir jetzt,unter Umständen den Weg einer Insolvenz zu gehen. Nun lese ich das man da ja auch Verpflichtungen hat und in der Regel sich Arbeit suchen muss. Es währe für mich und meine Psyche aber Fatal. Ja und wenn es dann so währe, ja irgendwann würde meine Frau ob geschieden oder nicht, ja ihren Versorgungsrechtlichen Anteil verlangen. Dann eben vor einem Richter der das dann zu Regeln hat. Währe ich in dieser Zeit Insolvent was dann? Ich denke ich würde nur etwas später wie jetzt im Obdachlosenasyl landen. Nun, solange ich nicht Geschieden bin, kann die Rentenversicherung ja auch keinen Versorgungsrechtlichen Ausgleich herstellen. Für mich sind meine Aussichten so oder so Trübe. Es sei den ein Richtewr würde irgendwie berücksichtigen das ich alleine für die Schulden, Unterhalt, und Kinder seit 2004 gesorgt habe. Wie sind ihre Erfahrungen in solchen Fällen ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.10.2009 | 07:12

Da Sie hier sehr viele Themenpunkte aufführen, kann ich von meiner Seite nur sagen, dass Sie einen erfahrenen Scheidungsanwalt einschalten sollten. Auf diese komplexen Fragen kann Ihnen, erst recht nicht aus Erfahrungsgründen, hier im Forum wahrscheinlich keiner eine Antwort geben können!

2 Antworten

Augescham 21.10.2009 | 11:23
Haben Sie eigentlich den Unterhalt an Ihre Frau, während Sie für alle gemeinsamen Schulden und die Kinder aufgekommen sind (Wovon eigentlich, da Sie doch offenbar nicht arbeiten, da "dies für Ihre Psyche fatal wäre"??) auf Rat Ihres Anwaltes oder des gegnerischen Anwaltes gezahlt?? Ich war in einer ähnlichen Situation und habe mir jeden Cent mühsam abklagen lassen, bis es meiner Ex zuviel wurde, und sie einen Ehevertrag unterschrieben hat. Viel Glück
Morrowindam 21.10.2009 | 20:11
Guten Abend Zuerst einmal meine Antwort an Augesch. Was den Unterhalt betrifft, so schreibt mein erster Anwalt den ich 2004 zwecks Trennung aufsuchte unter anderen. In Ihrer Unterhaltangelegenheit nehmen wir Bezug auf die aufgeführten Beratungsgespräche. und dürfen ihnen die Gesamtsituation im Augenblick wie folgt darstellen: meine Antwort, Als wenn ich meine Situation nicht selber gekannt hätte. Um Abzukürzen, Er stellte damals meine Gesamtbezüge fest. Er, schreibt weiter dass sich im Folgejahr der Trennung eine Veränderung der Steueuerklasse bei Scheidungsantrag einer der beiden Parteien eintreten würde die sich dann auch auf mein Arbeitslosengeld (damals Arbeitslosengeld eins)wirken würde Er stellt fest, das bei vorsichtiger Betrachtung alleine aus diesem Geld eine Einkommensreduzierung von 200 € einstellen würde. ich füge an, Später dann waren es tatsächliche 290 € Netto und das auch noch mit den Kindern auf der Steuerkarte. Da wir ja ein Haus hatten stellt mein Anwalt im Rahmen der Unterhaltberechnung fest das unser Haus sodann zunächst für mich als zurückbleibender eine Einkommensteigerung unter dem Gesichtspunkt des sog. Wohnwertes darstellt und dies dann bei der Unterhaltfrage für meine Frau zu Berücksichtigen sei.. Er schreibt, da ich weiterhin, dass in meinem Miteigentum stehendes Hausgrundstück nutzen würde währe der ersparte Mietaufwand mit in der Unterhaltsfrage für meine Frau mit anzusetzen. meine Antwort darauf. Was für eine Aussage, da ich die Darlehen nach dem Auszug meiner Frau also ihren hälftigen Anteil und dazu meine Kinder damals noch ohne Ausbildungsstelle und auch den Anteil meiner Frau durch ihre eigene Zahlungsunfähigkeit eines Unterhaltsanspruch der Kinder nicht hätte leisten können auch noch mitgetragen habe. Mein Anwalt stellt weiter fest, dass ich für das Hausgrundstück nur einen relativ geringen Mietaufwand hätte so das er den Wohnwert auf eben diese 200 € schätzt. Dazu sage ich, die Darlehnzahlung betrug damals jeden Monat rund 650 € dazu die Grundsteuer und die Hausnebenkosten. Mein Anwalt meinte damals das auch zu Berücksichtigen sei, dass ich die Gesamtwohnfläche im Prinzip auch dafür einsetzte meine noch im Haushalt lebende Kinder noch in der Ausbildung eine Wohnunterkunft stelle. meine Antwort, Beide Tochter und Sohn hatten damals noch keinen Ausbildungsplatz. Anwalt Des weiteren sind sodann meine Unterhaltverpflichtungen gegenüber den Kindern zu Berücksichtigen.. Sa diese unverändert noch in der Berufsausbildung sind, bzw. hieraus noch keine Einkünfte beziehen (klar, beide gingen ja noch zur Schule)währe der Unterhaltsbedarf nach Düsseldorfer Tabelle in Ansatz zu bringen. NUN SCHREIBE ICH; ZU DEINER FRAGE, ANWALT SCHRIFTLICH Aus dieser Gesamtstuation errechnen wir sodann für die Zeit ab dem 01.01.2005 einen Unterhaltsbetrag in einer Größenordnung von 207,00 € Diese Berechnung müsste allerdings noch einmal aktualisiert werden, wenn die Auswirkungen meines Steuerklassenwechsels feststünden. ICH HABE DAMALS GEGLAUBT DAS ICH SO ODER SO DARAN NICHT VORBEIKOMME NACH AUSSAGE DES ÜBRIGEN TEXTES UND HABE IHR DIESEN BETRAG FREIWILLIG GEZAHLT. Im Gegenzug dazu hat meine Frau trotz ihres Auszugs sich nicht Umgemeldet da wir uns darin einigten das ich das Haus verkaufen sollte. Bis hierhin kein Wort zu meiner Frau. Nun aber stellt er fest das meine Frau in diesem Zusammenhang kein tatsächliche Einkommen hatte. Er stellt aber fest, dass meine Frau nach ihrem Auszug seither in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt und dieser Umstand unter dem Gesichtspunkt ein fiktives Einkommen anzurechnen sei. Die Haushaltsleistung setzte er mit 325 € an. Er merkte weiter an, dass zur Frage wie meine damalige Situation auch langfristig gestaltet werden könnte, dürfe wir darauf hinweisen, dass ein Hausverkauf mit Rücksicht auf den schlechten Grundstücksmarkt in keinem Interesse liegen dürfte. QUATSCH, Ich habe ihm von Anfang an gesagt, dass wir auf Grund der Trennung das Haus Verkaufen wollten. Er hat mir angeraten, dass es für mich Wirtschaftlich günstiger sei, dass Haus weiter selbst zu Bewirtschaften, zumal auch ein entsprechender Wohnbedarf auch für die gemeinsamen Kindern vorgehalten MUß und ich die Abtragungen weiter zu bedienen. Ich frage mich, was hätte ich aber dann gemacht mit 151 QM nach dem Auszug der Kinder vor allem im Rentenalter. Nun kommt der Anwalt zu dem Schluss das es im Vorfeld einer noch nicht abzusehenden Scheidung ein Ehevertrag geschlossen werden könnte, dass ihr Miteigentumsanteil an mich übertragen und dies entweder mit einem Einmalbetrag oder längerfristig mit Ratenzahlung. Ich sage, bei einem Verkehrswert von 250.000 € mit einer Darlensbelastung von gesamt 125.000 € und bei einem Einkommen von Netto 2.100 € wie hätte ich das leisten sollen. ICH, stelle fest, das ich zwar der Mandant war aber im Sinne meiner Frau Argumentiert. Mein Anwalt schreibt weiter, dass mit Rücksicht auf die Tatsache, dass die Wirksamkeit von Eheverträgen in letzter Zeit durch eine Häufige wechselnde Rechtssprechung des BHG durchaus mit einer Unsicherheit belastet ist, würde dieses Anwaltsbüro eine Kombilösung einer Einmalzahlung und einer längerfristigen Ratenzahlung durchaus empfehlen. ICH HÄTTE MICH ALSO WEITER VERSCHULDEN MÜSSEN UNDWÄHRE DANN BADEN GEGANGEN. Ich glaube nicht, dass sich eine Bank auf so etwas eingelassen hätte, Ja und das Haus währe dann unter dem HAMMER gekommen und der Rest meiner Schuld hätte mich alleine mein Restliches Leben angelastet oder in einer Insolvenz geendet. Insoweit müsste dann allerdings Einigkeit über die Höher der Beträge sowie der Laufzeit hergesellt werden. Er schreibt weiter das auf Seiten meiner Ehefrau auch Berücksicht werden das Sie bei anhaltender nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach damaliger Rechtssprechung des OLG Köln zwischen dem 2 und 3 Jahres ihren Unterhaltsanspruch verlieren würde, so daßes für den laufenden Lebensunterhalt vermutlich wesentlich günstiger würde wenn bei einem Ehevertrag die Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum gestreckt würde. Für MICH, würde der Vorteil einer günstigen Finanzierung gegeben sein, während meine Frau dadurch über laufendem Einkommen verfügen würde was bei der Darstellung gegenüber Behörden auch entsprechend vorteilhaft sein könne. EINE ANDERE ANWÄLTIN DIE ICH ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT WEGEN MEINES FALLES AUFSUCHT ÄUSERT SICH BEZÜGLICH UNTERHALTSZAHLUNG UNTER ANDEREM WIE FOLGT, dass der Unterhalt den ich, derzeit an meine Frau zahlen würde ist eher im unteren Bereich. ICH möchte dir nun nicht diese von ihr verfassten Briefe hier zu Kenntnis bringen aber eins kann ich dir sagen, das Sie in Teilen des Brief sich den Argumenten des ersten Anwalts anschloss und in andern Teilen zu widersprüchlichen Aussagen was einer Scheidung anbelangt kommt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026