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Experten-Antwort

Dauerhaft volle Erwerbsminderung - Begründung der Ablehnung einer EU-Rente

von Dirk H.11.07.2024 | 12:57
419 Ansichten
40 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich muss zunächst ein wenig ausholen: Meine Lebenspartnerin (58) ist an ALS erkrankt. Erstmals sicher diagnostiziert wurde das im Juli 2022. Vorher wurde bei ihr im März 22 in einer anderen Fachklinik zunächst eine andere Kankheit, MMN, als möglich diagnostiziert. Sie hatte damals allerdings nur geringe Symptome, die sie im Leben und auch bei der Arbeit nicht bzw. höchstens minimal einschränkten. Von einer dauerhaften und vollen Erwerbsminderung konnte damals keine Rede sein. Nicht einmal eine teilweise Einschränkung lag damals faktisch vor. Der Verlauf der ALS ist bei ihr progressiv, wie das bei den meisten Betroffenen ist. Immer mehr motorische Fähigkeiten gehen nach und nach verloren. Deswegen musste sie nun im Mai diesen Jahres auch ihren selbständige Tätigkeit als Musiklehrerin aufgeben und auch eine Anstellung auf geringfügiger Basis bei einer öffentlichen Schule als Lehrkraft. Hier war sie seit September 2020 durchgehend bis Mai 2024 beschäftigt. Die entsprechenden Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen bis 31.12.2023 sind von der DRV bestätigt (die für 2024 sind wohl noch nicht erfasst). Wir haben nun im Mai diesen Jahres einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt. Nun kam der ablehnende Bescheid. Begründung (ich zitiere auszugsweise): "Wir haben festgestellt, dass Sie seit dem 08.03.2022 dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Daraus folgt, dass ihr Versicherungskonto die Mindestzahl von 36 Monaten Pflichtbeiträgen im Zeitraum vom 08.03.2017 bis 07.03 2022 enthalten uss. In diesem Zeitraum haben Sie jedoch nur 19 Monate mit Pflichtbeiträgen." Ich kann hier versichern, dass ansonsten alle versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anhand ihrer Rentepunkte hatte ich grob überschlägig 850 Euro Bruttorente errechnet. Lediglich druch die "Feststellung" der DRV rutsch die dauerhafte volle Erwerbsminderung soweit zeitlich nach vorne, dass die 36 Monate Pflichtbeiträge nicht mehr gegeben sind. Nun meine Frage: Muss die Feststellung der DRV, dass meine Partnerin schon seit dem 08.03.2022 voll dauerhaft erwerbsgemindert ist, nicht wenigsten mit ein oder zwei Sätzen näher begründet werden? Was ist die Grundlage dieser Feststellung, worauf stützt sie sich? Dazu gibt es keinerlei Aussage oder wenigstens Hinweise. Muss man tatsächlich erst einen Widerspruch einlegen, um hier die Grundlagen der Entscheidung zu erhalten? Wie kann man überhaupt gegen eine Entsscheidung Widerspruch einlegen, deren Gründe man nicht kennt? Danke für entsprechende Antworten. Und selbstverständlich ist ein Rechtsbeistand eingeschaltet, der den Widerspruch einlegen wird. Das Gespräch mit der Anwältin ist allerdings erst in der kommenden Woche.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dirk H.,

 

die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können. Der Rentenversicherungsträger prüft dies anhand ärztlicher Unterlagen und ggf. einer ärztlichen Begutachtung. Hierbei wird dann der Leistungsfall, dass heißt der Eintritt der Erwerbsminderung festgestellt. Dies ist somit der Zeitpunkt, zu dem aus medizinischer Sicht die Erwerbsminderung eingetreten ist.

 

Entsprechend Ihren Schilderungen wurde ein Leistungsfall am 08.03.2022 festgestellt. 

Dem ärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung  müssen insoweit entsprechende Befunde vorgelegen haben, wonach ab diesem Zeitpunkt ein eingeschränktes Leistungsvermögen vorlag. Ob hier eine entsprechende Diagnosestellung, der Beginn eine Arbeitsunfähigkeit oder andere medizinische Tatsachen zu dieser Entscheidung geführt haben, kann hier nicht beurteilt werden.

 

Nachdem Ihre Lebenspartnerin in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (hier 08.03.2022) nicht mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat, konnte eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht gewährt werden. Es erfolgte daher eine Ablehnung der Rente aufgrund der fehlenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Ob Ihre Lebensgefährtin in 2023 und 2024 Pflichtbeiträge gezahlt hat, spielt insoweit keine Rolle.

 

Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit gegen den ablehnenden Rentenbescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen und über Ihren Rechtsbeistand Akteneinsicht zu beantragen. Anschließend wäre in der Widerspruchsbegründung darzulegen, weshalb aus Sicht Ihrer Lebenspartnerin ein Leistungsfall erst später eingetreten ist.

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39 Antworten

Ultraam 11.07.2024 | 13:09
Aus den vorliegenden medizinischen Befunden ergab sich für den Sozialmedizinischen Dienst des RV-Trägers, dass die Erwerbsfähigkeit seit dem 08.03.2022 derart herabgesunken ist, dass Erwerbsminderung vorliegt. Wenn Ihre Lebenspartnerin das anders sieht, wird ihr nichts anderes übrig bleiben, als Widerspruch einzulegen. Selbiger wird aber nur zum Erfolg führen, wenn sie 1. nachweisen kann, dass die Erwerbsminderung erst später eingetreten ist, und 2. die 36 Monate Pflichtbeiträge ausgehend von diesem Zeitpunkt auch vorliegen. Bei einer Erwerbsminderungsrente kann man sich - anders als bei Altersrenten - den Leistungsfall nicht aussuchen.
Folgenschwerer Fehler!am 11.07.2024 | 13:32
Auf diese Art und Weise, rächt sich dann die versäumte Beitragszahlung zur Rentenversicherung in der Vergangenheit! Leider fällt vielen Selbständigen dieser Fehler oft vor die Füße, nur weil man lange zu knauserig war, seine Vorsorge abzusichern.
Dirk H.am 11.07.2024 | 13:46
Zitat von Ultra anzeigenausblenden
Mir ist schon klar, dass das auf einen Rechtsstreit mit Gutachten hinausläuft. Aber nur mal so gefragt, vielleicht können Sie das ja einschätzen: Wenn man von Privatschülern bzw. deren Eltern Aussagen über erhaltene Unterrichtsstunden beibringt -notfalls auch als eidesstattliche Versicherungen- und sich daraus im Zusammenhnag mit den eh offiziell dokumentierten Arbeitszeiten an der Schule nachweisen lässt, dass meine Partnerin noch in diesem Jahr an einzelnen Tagen mehr als 3 h gearbeitet hat, wäre das ein gerichtsfester Nachweis, dass noch keine volle dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorlag.
Erfahrung!am 11.07.2024 | 13:50
Der beste Rechtsbeistand kann nur mit anderen Fakten einen anderen Leistungsfall herbeiführen!
Dirk H.am 11.07.2024 | 13:53
Nun, sie nagt nicht unbedingt am Hungertuch, wenn es die Rente nicht gibt. Hier geht es einzig und alleine darum, ob die Begründung der Ablehnung insgesamt richtig und damit auch rechtens ist. Ansonsten darf ich Ihnen sagen, dass es genügend Menschen in diesem Land gibt, die kein Geld für Vorsorge übrig haben und das nicht das geringste mit Knauserigkeit zu tun hat.
SGam 11.07.2024 | 13:58
Zitat von Dirk H. anzeigenausblenden
Es gibt ja viele kranke Arbeitnehmer, die 3 Stunden und mehr arbeiten, obwohl diese eigentlich nicht dazu in der Lage sind und dies auf Kosten ihrer eigenen Gesundheit machen. Ich befürchte, dass dies nur als Scheinargument gesehen wird und den sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung nicht zu einem anderen Leistungsfall bewegen wird. Versuchen Sie es, dann werden Sie es wissen. Hier kann nur vermutet werden!
Maxam 11.07.2024 | 14:24
Zitat von Dirk H. anzeigenausblenden
Wenn ALS der Rentengrund sein soll, dann ist zwar nicht der Februar das Eintritts Datum, sondern der Juli und auch dann reichen die Beitragszeiten nicht. Was Sie Vorhaben, den Renteneintritt an der Beitragszeit festlegen, wird nicht funktionieren. Ich habe krank gearbeitet und bin deshalb nicht erwerbsgemindert, jetzt wo 2024 die Zeiten erfüllt sind will ich aber die Rente, dass könnte schwierig werden. Suchen Sie sich einen Rechtsbeistand oder einen Sozialverband zur Unterstützung.
Eigentor!am 11.07.2024 | 14:27
Zitat von Dirk H. anzeigenausblenden
Beschämend, dass es genau die dann auch noch versuchen Leistungen zu erhalten, die Geld für Vorsorge über gehabt hätten und trotzdem nicht eingezahlt haben. Das hat dann sehr wohl etwas mit Knauserigkeit zu tun.🫣 In diesem Fall wird das dann eben zu Recht bestraft!
Sehr einfacham 11.07.2024 | 14:30
Zitat von Dirk H. anzeigenausblenden
Nun, wer als Selbständiger kein Geld "übrig" hat, etwas für seine Altersvorsorge zu tun, smuss sich einen einträglicheren Job suchen, denn sein Geschäftsmodell funktioniert offensichtlich in keiner Weise (noch schlimmer, wenn er Geld übrig hätte, es aber lieber in jungen Jahren verprasst, was leider nicht selten ist). So macht er gewissermaßen nur bei sich selber Schulden, die er im Alter natürlich nicht "zurückzahlen" kann und liegt damit dann dem Steuerzahler ud der Allgemeinheit auf der Tasche. Toll. Es ist allerhöchste Zeit, dass auch Selbständige gesetzlich zu einer Altersvorsorge verpflichtet werden!
Solidargemeinschaft!am 11.07.2024 | 14:34
Zitat von Dirk H. anzeigenausblenden
Wenn man das Geld dafür tatsächlich nicht hat, ist das etwas ganz anderes. Ihr Vergleich ist daher unzutreffend. Hier werden zu Recht die Sünden der Vergangenheit bestraft und das Ganze hoffentlich eben nicht auf alle Beitragszahler umgewälzt.
Dirk H.am 11.07.2024 | 14:51
Ich denke, dass Sie hier nur besserwissern. Möglicherweis auch ein bisschen Neid im Hintergrund, Sie sind ganz sicher echter Biodeutscher? Was wissen Sie schon zu den persönlichen Hintergründen, wie u.a die Kindererziehung von drei Kinder, eins davon behindert und Pflege der ebenfalls an ALS erkrankten Mutter betreffen. Ja, ALS ist nicht selten erblich. Gehen Sie raus und schauen Sie sich das reale Leben an. Dann schreiben Sie vielleicht weniger Unbrauchbares.
Solidargemeinschaftam 11.07.2024 | 15:07
Zitat von Dirk H. anzeigenausblenden
Träumen Sie ruhig weiter. Der Versicherten wird das auch nicht weiterhelfen und die von Ihnen angebrachten „Hintergründe“ begründen nicht mal im Ansatz den erhofften Rentenanspruch. Mit derartig fadenscheinigen Argumenten wird man sicher keinen Rentenanspruch erwirken. Sie argumentieren mit der Krankheit, das alles ändert aber rein gar nichts an den fehlenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die durch fehlende Beitragszahlung begründet sind. Mit diesen „Argumenten“ wird das, völlig zu Recht, nichts.
Primaam 11.07.2024 | 16:50
Ja, wäre ein geeigneter Ort und wenn der Dulli wirklich in der Pflege arbeitet so ist das ein Drama für die Pflegebedürftigen .
Primaam 11.07.2024 | 17:20
Nein , er hat mal zugegen das er aus der mobilen Pflege kommt. Unbegreiflich was er/sie/es hier absondert… keine Emphatie … einfach nur schlimm.
Kaiseram 11.07.2024 | 17:49
Blubb! Blubb!
Trolljägeram 11.07.2024 | 17:50
Du als Obertroll musst es ja wissen!😂
Fazitam 11.07.2024 | 18:04
Jetzt wo sich auch alle Trolle mit nichtssagenden Beiträgen gemeldet haben, kann man zusammenfassend sagen: Ein Widerspruch und/oder eine Klage, wird in diesem Fall, ob mit oder ohne Rechtsbeistand, kein Selbstläufer!
Vam 11.07.2024 | 18:35
Mit diesem Galgenvogel gibt's keine Empathie. Er beleidigt alle, die eine EM-Rente bekommen und geht allen, die hier Max heißen, auf den Keks. Er wurde gebeten, dies zu unterlassen, da er ansonsten nur noch Spott und Häme zu erwarten hat. Er hat sich entschieden und das ist nun die Quittung für sein asoziales Verhalten!
Gutmenscham 12.07.2024 | 05:58
"Sie sind ganz sicher echter Biodeutscher?" Negative Zuschreibungen mit der Herkunft oder ethnischen Abstammung zu verbinden nennt man Rassismus. Dirk, Sie sollten mal Ihre Gesinnung überdenken.
Maximilianeam 12.07.2024 | 06:19
Karl der Käfer wurde nicht gefragt, man hatte ihn einfach weg gejagt. Genau Dullis wie Du bekommen nichts.
Maximilianeam 12.07.2024 | 06:25
Bist Du gegen die Wand gelaufen, Sozialschmarotzer? Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Meine Frage weshalb, bezog sich auf die dümmliche Aussage, dass sich selbstständige auch Rentenversichern sollen. Wofür? Damit Leute wie Max weiter auf der faulen Haut liegen können? Alle tun hier den Fragesteller runter putzen. Meist selbsternannte Experten oder EMR. Wer im Glashaus sitzt. Natürlich weiß ich was ALS bedeudet. Aber Du, Spinner, scheinst des Lesens und Verstehens nicht mächtig
Maximilianeam 12.07.2024 | 06:34
Da schau her, da kannst mal sehen. Manche arbeiten sogar für 1 Euro, während andre sich von der Solidargemeinschaft aushalten lassen. Warum arbeiten eigentlich nicht unsere TEMR auf der Müllkippe? Müll sortieren ist keine schwere Arbeit. Herr V redet da aus Erfahrung
Maximilianeam 12.07.2024 | 06:37
Dramen spielen sich zumeist in deutschen Pflegeheimen ab. Dazu hauptsächlich in den alten Bundesländern. In der ambulanten Pflege geht es da schon menschlicher zu. Und im Osten allemal
Maximilianeam 12.07.2024 | 06:38
Auch ein schöner Beruf. Tiere können soviel geben. Auch dummen Menschen wie Dir
Maximilianeam 12.07.2024 | 06:42
Mir fehlt es an Empathie für Leute die der Solidargemeinschaft auf der Tasche liegen. Sich mit dem nicht zufrieden geben, was Sie bekommen und von der Solidargemeinschaft immer noch mehr fordern. Meine Empathie gehört den Schwerkranken und den Rentnern, die 45 Jahre hart gearbeitet haben und dann weniger Rente bekommen wie die die vorher schon nicht mehr gearbeitet haben. Das ist eine große Sauerei
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