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Experten-Antwort

Dauerhaft volle Erwerbsminderung aufheben

von Leila04.07.2021 | 14:29
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5 Antworten

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Ich habe eine Frage: Muss ich eine berufliche Reha erfolgreich ableisten, um wieder erwerbsfähig eingestuft zu werden? Laut Ablehnung des EMR-Antrags vom Juli 2017 hatte ich die Mindestversicherungszeit Ende 2011 nicht erreicht. Ich wurde seit dem 1.12.2011 als dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft. Mittlerweile arbeite ich etwa 35% im 1. Arbeitsmarkt plus Selbständigkeit als Musiklehrerin. Falls ich noch einmal durch psychische Erkrankung unfähig sein sollte zu arbeiten, würde dann der 1.12.2011 als Stichtag genommen werden, ausser ich wäre zwischenzeitig als arbeitsfähig eingestuft, oder? Muss ich 100% gearbeitet haben, um als arbeitsfähig eingestuft zu werden? Oder reichen mehr als 6 Arbeitsstunden/Tag aus? Oder ist es notwendig, eine Reha erfolgreich zu absolvieren? Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leila,

leider kann Ihre Frage im Forum nicht beantwortet werden, da eine Feststellung ob und ggfs. bis wann eine volle Erwerbsminderung vorliegt, nur durch den ärztlichen Dienst der Rentenversicherung erfolgen kann.

Sie können mit Ihren behandelden Ärzten besprechen, ob eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme in Ihrem Fall Sinn machen würde. In diesem Rahmen könnte auch das aktuelle Leistungsvermögen Ihrerseits neu geprüft werden.

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4 Antworten

W°lfgangam 04.07.2021 | 19:02
Hallo Leila, die (dauerhafte) Ursache dafür/die med. Befunde + Beurteilungen der DRV kennt hier niemand, um Ihnen eine zielführende Antwort geben zu können. > Muss ich 100% gearbeitet haben, um als arbeitsfähig eingestuft zu werden? Oder reichen mehr als 6 Arbeitsstunden/Tag aus? Oder ist es notwendig, eine Reha erfolgreich zu absolvieren? Wie Sie sehen, ist Ihre jetzige Beschäftigung schon kein Grund, die festgestellte EM seitens der DRV zu korrigieren - die soz.-med. Leistungsfähigkeit ist weiterhin nur u3 Std./tgl., Sie setzen Ihr 'Restleistungsvermögen' zu eigenen gesundheitlichen Lasten ein ...was soll die DRV dazu sagen, wenn Sie das so machen - und ja, es ist nicht 'verboten', auch bei Feststellung voller EM noch zu arbeiten. Hmm ...was liegt Ihnen daran, nur eine offizielle Antwort der DRV zu erhalten: die ist wieder voll erwerbsfähig, wenn Sie – so wie jetzt (plus Rente) schlicht arbeiten/hinzuverdienen dürfen, wie Sie wollen? Gruß w.
Leilaam 04.07.2021 | 19:27
Hallo W°lfgang, "...was liegt Ihnen daran, nur eine offizielle Antwort der DRV zu erhalten: die ist wieder voll erwerbsfähig, wenn Sie – so wie jetzt (plus Rente) schlicht arbeiten/hinzuverdienen dürfen, wie Sie wollen?" - Ich bekomme keine Rente. Hatte eine lange psychische Krise. Und möchte gern wieder als erwerbsfähig eingeschätzt werden. Viele Grüße!
KSCam 04.07.2021 | 19:45
Die Frage wann eine erneute EM eintritt oder eingetreten ist, nachdem Sie vor 10 Jahren voll erwerbsgemindert beurteilt wurden und jetzt wieder teilweise beschäftigt sind und noch selbständig - diese Frage ist im Forum schlicht und einfach nicht beantwortbar. Das entscheiden zu gegebener Zeit die Ärzte der DRV! Und wofür brauchen Sie LTA wenn sie zu 35 % arbeiten (und das auch können) und zudem noch als Musiklehrerin selbständig sind? Sie scheinen ja Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nutzen zu können - warum sollte man Sie dann umschulen, fort- oder weiterbilden?
Leilaam 04.07.2021 | 20:01
Danke KSC für die Antwort!
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