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Experten-Antwort

Dauerhafte Teilerwerbsminderungsrente

von Luma22.05.2025 | 06:52
210 Ansichten
4 Antworten
Mein Arbeitsverhältnis endet wegen dauerhaft gewährter Teilerwerbsminderungsrente gemäß Paragraph 33 Absatz. 2 tvöd-s. Muss mein Arbeitgeber mich weiterhin beschäftigen, wenn ich einen Antrag auf Weiterbeschäftigung stelle, gesundheitlich aber überhaupt nicht in der Lage bin arbeiten zu gehen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.05.2025 | 07:00

Hallo Luma,

 

wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, tarifliche Regelungen oder erkundigen Sie sich bei einem Experten für Arbeitsrecht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Mikeam 22.05.2025 | 08:41
Wenn sie nicht mehr arbeiten können, dann kündigen sie eben selbst. Oder Sie stellen keinen Weiterbeschäftigungs-Antrag. Dann endet ihr Dienstverhältnis. Das können Sie sich doch alles alleine ausrechnen. Selbstverständlich muss er sie weiter beschäftigen, aber wenn sie krank sind und nicht hingehen……. Manchmal frage ich mich, was hier los ist. Oder sie lassen sich weiter krankschreiben und beziehen danach Arbeitslosengeld. Oder sie sind schon 62 und gehen in Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie eine GdB von 50 und 35 Jahre Wartezeit haben. Oder sie gehen mit 63 in die Altersrente für langjährig versicherte, wenn sie keinen GdB haben. Oder sie bleiben einfach so mit der Teilerwerbsminderungsrente zu Hause. Ehrlich gesagt, verstehe ich die ganze Frage nicht.
Na jaam 22.05.2025 | 08:45
Ist zwar jetzt absolut keine Frage an die DRV, sondern vielmehr an Ihren Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes; aber höchstwahrscheinlich liegt es daran, dass Sie zwar fristgerecht(?) Ihre Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt haben, jedoch Ihr Restleistungsvermögen eine entsprechende Weiterbeschäftigung betrieblich möglich unmöglich macht. Sie schreiben ja selbst -> "...bin gesundheitlich aber überhaupt nicht in der Lage arbeiten zu gehen...". Also ist durch Ihr nicht vorhandenes Restleistungsvermögen eine Weiterbeschäftigung NICHT möglich, und Ihr Arbeitsverhältnis endet demzufolge auch ohne Kündigung. WIE sollte Ihr Arbeitgeber Sie dann weiterbeschäftigen müssen/sollen/können? Was stellen Sie sich vor?!
Echt jetzt?am 22.05.2025 | 09:09
Wenn Sie dauerhaft nicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können (Sie schreiben ja: "überhaupt nicht in der Lage zu arbeiten"), dann können und sollten Sie eine VOLLE EM-Rente beantragen, ganz einfach. Besprechen Sie das aber zuerst mit Ihren Ärzten. Sollten Sie dann keine volle EM-REnte bekommen, bleibt Ihnen bei finanzieller Bedürftigkeit noch aufstockende Sozialhilfe, entweder als Bürgergeld oder als Grundsicherung wegen Erwerbsminderung. Und natürlich muss Sie ein Arbeitgeber nicht einfach weiterbeschäftigen, wenn Sie absehbar bzw. dauerhaft nicht in der Lage sind, die geforderte Arbeitsleistung zu erbringen. Und davon hätten Sie auch nichts, weil Sie nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall keinerlei Zahlungen Ihres Arbeitgebers mehr erhalten würden. Und wegen der Blockfristen können Sie auch bei gleichbleibendem Krankheitsbild nicht einfach mehrmals im Jahr diese 6 Wochen "ausnutzen". Und auch sonst würde Ihnen die Krankenkasse Ihnen dann (völlig zu recht) gehörig auf's Dach steigen und Sie sehr schnell zur Stellung eines Rehantrages auffordern. Die KK zahlt nämlich auch nicht gerne und nach der Lohnfortzahlung noch 72 Wochen Krankengeld.
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