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Dauerrente

von Rainer28.03.2010 | 13:26
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Hallo Forum Ich bekomme nach 3 Jahren befristeter EU-Rente nun eine Dauerrente.Ich bin 59 Jahre,zusätzlich berufunfähigkeit und meine Frage,kann mir die Dauerrente wieder entzogen werden,oder ist dies eher unwahrscheinlich??Habe 40 Jahre ohne einen Monat Fehlzeiten durchgearbeitet!!Herzlichen Dank für Antworten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rainer,

Erwerbsminderungsrente auf Dauer wird gewährt, wenn eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten ist. Soweit kein besonderer Anlass besteht, wird eine Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen grundsätzlich nicht erfolgen. Ein besonderer Anlass wäre beispielsweise dann gegeben, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen würden. In diesem Fall wäre zu prüfen, ob die Beschäftigung auf Kosten der Gesundheit ausgeübt wird.

4 Antworten

Realistam 28.03.2010 | 14:32
Unbefristet heißt nicht unendlich! Sobald die Voraussetzungen, die zur Rentenbewilligung geführt haben, nicht mehr vorliegen, kann selbstverständlich auch eine "Dauerrente" wieder entzogen werden. Das können Sie übrigens auch in Ihrem Rentenbescheid nachlesen! Ob die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, nun niedrig oder hoch ist, dürfte Ihnen nicht viel nützen. Denn nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung dürfte es keinen einzigen Lottomillionär in Deutschland geben. Tatsächlich sind es aber schon einige Tausend, bzw rd. 100 pro Jahr! MfG
Ericam 28.03.2010 | 14:58
Hallo Rainer, verhalten sie sich ruhig und machen keinen Fehler. Dann behalten sie in ihrem Alter ihre Rente. Sie sind ja keine 40 mehr. Bei mir war es auch so. Nur nicht dumm nachfragen.
Johannesam 28.03.2010 | 16:28
Grundsätzlich kann natürlich auch eine Dauerrente wieder entzogen werden. Das hat mit dem Alter erstmal gar nichts zu tun, sondern nur damit ob die gesundheitlichen Voraussetzungen zum Bezug einer EM-Rente noch vorliegen oder eben nicht ! Liegen diese weiter vor, wird auch die Rente nicht entzogen - egal ob man 25 oder 60 Jahre alt ist. In der Praxis werden Dauerrenten in regelmässigen oder auch unregelmässigen Abständen , oder auch gar nicht mehr überprüft - je nach med. gelagertem Einzelfall und - vor allem -auch der Verfahrensweise des einzelnen regionalem Rententrägers . Die DRV Bund , Berlin handelt anders als die z.b. die ehemalige LVA, Münster . Lt. interner Anweisung überprüft die DRV Bund, Berlin z.b. alle 2 Jahre regelmässig auch Dauerrenten ( bei mir gerade so geschehen ) Dies geschieht erstmal nur anhand eines Fragebogens der auszufüllen ist. Die RV holt dann - eventuell noch und wenn die gemachten Angaben des EM-Rentners zweifelhaft / fragwürdig sind und eine Entscheidungn nicht zulassen - von dem oder den behandelnden Ärzten einen aktuellen Befundbericht ein und entscheidet dann , was weiter geschieht ( also ob die Rente weiter läuft oder einen Rentenentziehungsverfahren eingeleitet wird ) Beim Entziehungsverfahren einer Dauerrente ist allerdings ( im Gegensdatz zu den befristeteten EM-Renten ) die RV in der Beweispflicht und nicht der EM-Rentner. Also die RV muss beweisen , das Sie wieder erwerbsfähig sind und nicht Sie. Und das ist nicht so einfach... Das ist ein oder der entscheidende Vorteil einer Dauerrente gegenüber einer nur befristeten EM-Rente ! In der Regel kann man aber sicher sagen, das Dauerrenten - bei gleichbleibender Erkrankung - bis zur Regelaltersgrenze auch gezahlt werden. Entziehungen einer Dauerrente sind sehr sehr selten , aber eben auch im Einzelfall und bei völliger Genesung schon mal möglich. In einem Widerspruchs - sowie Klageverfahren vor dem Sozialgericht, müsste übrigens die EM-Rente auch erstmal weiter gezahlt werden und zwar bis zur rechtskräftigen Entscheidung. und das kann Jahre dauern... Auch dies ist natürlich ein großer Vorteil der Dauerrente.
Realistam 28.03.2010 | 19:47
........und wenn die Entziehung rechtmäßig ist, müssen sämtliche überzahlten Rentenbeträge erstattet werden! So vorteilhaft ist die aufschiebende Wirkung also gar nicht! MfG
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