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Dauerrente

von Werner21.01.2010 | 09:41
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3 Antworten

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Habe 3 Jahre voll EU-Rente erhalten.Bin jetzt 57 Jahre.Bin auch berufsunfähig.Nach mehreren Gutachten und Verlängerungantrag nun Dauerrente.Ist der ganze Spuk (Behörden,Gutachter,Antäge und seelische Belastungen)nun vorbei,oder geht es vielleicht nicht mehr so heftig weiter.Habe 39 Jahre non Stop gearbeitet,es klingt komisch,ich würde gerne lieber wieder arbeiten,wenn es geunheitlich ginge.Danke für Antworten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

wie die vorangegangen Forumteilnehmer schon ausgeführt haben, dürfte sich, sofern sich Ihr Gesundheitszustand nicht wesentlich bessert, bei der Erwerbsminderungsrente auf Dauer verbleiben. Diese wird so lange weiter geleistet bis Sie eine Altersrente beantragen.

Es kann schon im Einzelfall passieren, dass eine sogenannte Rentenkontrolle durchgeführt und Sie Ihr Rentenversicherungsträger über Ihren Gesundheitszustand befragt. Dies erscheint jedoch aufgrund Ihres Alters als wenig wahrscheinlich.

Es ist noch darauf hinzuweisen, dass wenn Sie wieder eine Beschäftigung oder Tätigkeit aufnehmen sollten, dies aufgrund der Einkommensanrechnung Ihrem Versicherungsträger unverzüglich mitzuteilen ist.

2 Antworten

Ahaam 21.01.2010 | 09:52
Wenn Sie neben der Rente wegen EM keine weiteren Leistungen benötigen, über welche ggf. ein öffentlich-rechtlicher Leistungsträger zu entscheiden hat, dann ist der 'Spuk' sehr wahrscheinlich zu Ende (Nachuntersuchung kann aber IMMER angeordnet werden!). Evtl. mit 60 an die Umwandlung der EM-Rente in eine ALtersrente denken - die steht nicht mehr unter med. Vorbehalt!
Klechtersam 21.01.2010 | 10:14
Der " Spuk " wie Sie es nennen , dürfte dann wirklich vorbei sein. Eine unbefristete EM-Rente wird im Normalfall bis zur Regelaltersgrenze gezahlt. Überprüfungen finden - wenn überhaupt - nur rein papiermässig anhand eines Fragebogens statt und event. werden ihre behandelnden Ärzte noch angeschrieben und um einen aktuellen Befundbericht gebeten. Mehr passiert da nicht. Entziehungen von Dauerrenten sind absolute Ausnahme- und Einzelfälle und werden dann auch wohl sehr begründet sein.
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