Hallo Sieglinde,
bei befristeten Renten wegen Erwerbsminderung wird unterstellt, dass nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist, so dass nach Ablauf dieses Zeitraumes die Rente unbefristet zu leisten ist. Die Befristung ist daher auf eine maximale Gesamtdauer von neun Jahren ab Zeitrentenbeginn beschränkt. Die Höchstdauer der Befristung von insgesamt neun Jahren gilt nicht, wenn es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt.
Wenn die Befristung der Rente Arbeitsmarktbedingt erfolgte, ist eine weitere Befristung der Rente zulässig. Denken Sie daran, auch der Anspruch auf eine unbefristete Rente kann überprüft werden. Überlegen Sie, ob Sie sich mit einer unbefristeten Rente tatsächlich besser stehen. Einige Arbeits- und Tarifverträge bewahren Sie während der befristeten Rente vor dem Verlust eines ruhenden Arbeitsverhältnisses.
Warten Sie das Ergebnis des Rentenantrages erst einmal ab. Vermutlich wird der nächste Bescheid eine unbefristete Rente ausweisen. Nach Ihren eigenen Angaben erhalten Sie die befristete Rente ja auch noch keine neun Jahre. Ansonsten steht Ihnen, der im Regelfall kostenlose, Rechtsweg offen.
Danke!!! Ich bin sehr erleichtert und finde es unglaublich wie schnell man hier eine fundierte Antwort erhält. Vielen Dank
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