Hallo Jeanette,
aus Ihrer Sachverhaltsschilderung geht leider nicht eindeutig hervor, was für eine Erwerbsminderungsrente (volle oder teilweise Erwerbsminderung?) Sie beziehen und ob diese Rente bereits einmal oder öfter weitergewährt wurde.
Daher können wir Ihnen nur eine ganz allgemeine Auskunft geben.
Renten wegen voller Erwerbsminderung, die nicht von der Arbeitsmarktlage abhängig sind (Leistungsvermögen unter 3 Stunden) werden auf Zeit geleistet, es sei denn die Behebung der Erwerbsminderung ist unwahrscheinlich. Nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren unterstellt das Gesetz, dass die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Rente unbefristet geleistet.