Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Wolfgang,
Den Ausführungen zur Neuberechnung und Verzinsung von -_- kann unsererseits nur zugestimmt werden.
Verlangen Sie vom Rentenversicherungsträger eine schriftlichen Bescheid über die Verzinsung.
Wenn Sie noch weiteren Beratungsbedarf in Ihrem Fall haben, suchen Sie die nächste Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung auf und nehmen Sie Ihre Neuberechnungsbescheide mit. Dort kann man Ihnen eine auf Ihren Einzelfall abgestimmte Beratung geben, die kostenlos is
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