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Zur Experten-Antwort springenHallo AnBs50,
wenn ich Ihren Sachverhalt richtig interpretiere, hatten Sie bereits die Weiterzahlung Ihrer bis 31.03.2019 befristeten Erwerbsminderungsrente beantragt. Dabei wurde Ihre befristete Erwerbsminderungsrente mit Bescheid vom 20.11.2018 auf Dauer weiterbewilligt.
Hier bleibt es beim ursprünglichen Rentenbeginn 01.06.2017, so dass eine Neuberechnung Ihrer Rente zum 01.04.2019 nicht erfolgt. Vielmehr wird Ihre Erwerbsminderungsrente in der bisherigen Höhe weitergezahlt.
Hallo AnBs50,
so ist es.
Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen!
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