Hallo Limo,
die Antwort lautet ganz klar nein. Sofern die Voraussetzungen der Altersrente erfüllt sind, verschiebt sich nicht allein wegen eventueller Krankheitstage der mögliche Rentenbeginn. Allerdings wollen wir Ihnen ausdrücklich empfehlen sich zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle geben zu lassen und sich über die Voraussetzungen der einzelnen Altersrentenarten beraten zu lassen.
Für Krankheitszeiten sogenannten Arbeitsausfalltagen gibt es sogar 100 % von meinen erreichten Durchschnittsentgeltpunkten und nicht 80 %.
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