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Experten-Antwort

DDR Ausfallzeiten

von Limo20.07.2015 | 12:16
1853 Ansichten
7 Antworten
Nur kurze Frage zu meinem Rentenbescheid. Mir wurden zu DDR Zeiten Ausfallzeiten berechnet. In den 10 Jahren kamen ca. 3 Monate Krankheitstage zusammen. Sind diese nach dem 65. Lebensjahr nachzuarbeiten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.07.2015 | 15:59

Hallo Limo,

die Antwort lautet ganz klar nein. Sofern die Voraussetzungen der Altersrente erfüllt sind, verschiebt sich nicht allein wegen eventueller Krankheitstage der mögliche Rentenbeginn. Allerdings wollen wir Ihnen ausdrücklich empfehlen sich zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle geben zu lassen und sich über die Voraussetzungen der einzelnen Altersrentenarten beraten zu lassen.

6 Antworten

GroKoam 20.07.2015 | 14:34
Ja, auf der Zuckerrohrplantage in Haiti.
C.am 20.07.2015 | 14:36
Das ist doch eine Spaßfrage.
W*lfgangam 20.07.2015 | 19:00
...nur in der 'neuen' DDR, warten Sie noch ein Weilchen, bis die Mauer wieder steht ;-) Spaßbeiseite - die Arbeitsausfalltage aus dem 'grünen' SV-Ausweis werden in den betreffenden Jahren ans Ende geklebt und als Ausfallzeiten bewertet/80 % vom Durchschnittswert aller Zeiten ...so gesehen müssen Sie nicht nur nicht nacharbeiten, sondern bekommen noch West/EUR-Geld dafür, also nicht in Bananen-Währung ;-) Gruß w. ...sorry für die Flappsigkeit – aber das hätte Ihnen schon jede Beratungsstelle in der Nähe erklären können.
Hoffnungam 22.07.2015 | 09:58
ZITAT ..nur in der 'neuen' DDR, warten Sie noch ein Weilchen, bis die Mauer wieder steht icon_wink.gif O ja, das ist ja schön, hoffentlich bald.
Lumpiam 22.07.2015 | 09:52
Für Krankheitszeiten sogenannten Arbeitsausfalltagen gibt es sogar 100 % von meinen erreichten Durchschnittsentgeltpunkten und nicht 80 %.
W*lfgangam 22.07.2015 | 19:22
Lumpi schrieb

Für Krankheitszeiten sogenannten Arbeitsausfalltagen gibt es sogar 100 % von meinen erreichten Durchschnittsentgeltpunkten und nicht 80 %.

ooops ...warten Sie ab, bis die 'Angleichung' auf West-Niveau kommt ;-) Stimmt schon, vergleichbare Anrechnungszeiten wg. Krankheit werden auch 'hier' mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet. Ein Blick in die Anlage 4 im Rentenbescheid klärt das auf. Gruß w.
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