Hallo Udo,
bitte schildern Sie den Sachverhalt Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Ggf. ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Danke schön für die Antworten und es ist ein Bescheid zur Kontenklärung noch nicht der Rentenbescheid
Hallo,
haben Sie den Vordruck V0700 schon ausgefüllt und eingereicht?
Dieser ist für DDR Zeiten und man kann auch Angaben machen, wenn man kein Buch mehr hat. Füllen Sie diesen Vordruck erstmal aus, reichen ihn ein, und warten dann ab welche weiteren angaben von Ihnen dann noch benötigt werden.
Würde ich zuerst machen bevor ich blindlinks Zeugenaussagen einhole.
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