Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

DDR SV Ausweis verloren

von udo22.03.2022 | 17:01
4520 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag Ich habe jetzt meinen Rentenbescheid bekommen und mir fehlen die Daten aus meiner Arbeitszeit in der DDR. Also alle Zeiten von Lehre über Armeezeiten bis zu den Arbeitsjahren in der DDR. Leider habe ich das Grüne Buch aus der Zeit nicht mehr also kann ich nicht beweisen wann ich gearbeitet habe. Also es fehlen alle Daten dafür. Was kann ich machen um der Rentenversicherung glaubhaft zu machen von wann ich gearbeitet habe und die fehlenden Daten übermitteln. Es fehlt mir also das SV Buch der DDR. Ich hoffe das mir hier geholfen werden kann und sage jetzt schon mal Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Udo,

bitte schildern Sie den Sachverhalt Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Ggf. ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung möglich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

senf-dazuam 22.03.2022 | 17:27
Hallo Udo! Nach über 30 Jahren ist es jetzt schwierig ... Im Ernst: 1. Haben Sie wirklich den Rentenbescheid erhalten oder eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf? 2. Wenn es der Rentenbescheid ist, war doch bestimmt vorher eine Kontenklärung, inder Sie auf das Thema hätten aufmerksam werden können. 3. Wenn es sich jetzt um eine Kontenklärung handelt bzw. Sie zum ersten Mal einen Versicherungsverlauf sehen, in dem diese Zeiten fehlen, dann haben Sie mit etwa 45 Jahren schon einmal eine ähnliche Information der DRV erhalten, in der gebeten wurde, weitere Zeiten nachzuweisen. 4. Wenn es ganz blöd gelaufen ist, dann werden Sie auch von den damaligen Arbeitgebern etc. keine Daten mehr einholen können, da auch die Rechtsnachfolger irgendwann die Daten nicht mehr aufbewahren müssen. Vielleicht haben Sie noch Bekannte von damals, die glaubhaft machen können, dass Sie in der Zeit von ... bis ... dieses gemacht und jenes verdient haben.
udoam 22.03.2022 | 19:18
Danke schön für die Antworten und es ist ein Bescheid zur Kontenklärung noch nicht der Rentenbescheid
W°lfgangam 22.03.2022 | 20:00
Ergänzend: Ggf. haben Sie Zeugen, die Ihre Aussagen untermauern können - Arbeitskollegen im selben Betrieb /aus der Ausbildung /während der Armeezeit. Der Vordruck V0120 könnte dann hilfreich sein, wenn Sie den von den Zeugen ausfüllen lassen und diese die Unterschrift vor der örtlichen Behörde beglaubigen lassen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Beeinflussen Sie bitte die Zeugen nicht zu einer 'Gefälligkeitsaussage'! Schon Jahrzehnte alte punktgenaue Datumsangaben aus dem Gedächtnis heraus (Beginn/Ende von dies und das) sind eher unglaubwürdig, der wesentliche Inhalt ist da wichtiger – noch besser, wenn betreffende Zeugen in diesen Zeiten gemeinsam mit Ihnen diese Zeiten/oder Teilzeiträume zurückgelegt haben und das mit deren Rentenkonten verifiziert werden kann. Gruß w.
Fazitam 23.03.2022 | 07:26
Und aus welchem Grund fangen Sie erst jetzt an, sich um Ihre rentenrechtlichen Angelegenheiten zu kümmern? Die ehemalige DDR gibt es doch schon länger nicht mehr, da hätten Sie sich schon vor Jahren, sogar Jahrzehnten kümmern können. Fazit: Selber Schuld, wenn man seine Zeiten nicht mehr nachweisen kann und dadurch Verluste in der Rentenhöhe hinnehmen muss. Es gibt auch so etwas wie Eigenverantwortung, auch wenn es immer noch Menschen gibt, die davon noch nichts gehört haben (wollen).
Mülleram 23.03.2022 | 10:22
Hallo, haben Sie den Vordruck V0700 schon ausgefüllt und eingereicht? Dieser ist für DDR Zeiten und man kann auch Angaben machen, wenn man kein Buch mehr hat. Füllen Sie diesen Vordruck erstmal aus, reichen ihn ein, und warten dann ab welche weiteren angaben von Ihnen dann noch benötigt werden. Würde ich zuerst machen bevor ich blindlinks Zeugenaussagen einhole.
udoam 23.03.2022 | 17:12
danke schön. Und ich weiß das ich mich schon vorher darum hätte kümmern müssen aber es ist nun mal passiert und kann mir nur alleine die Schuld geben. Und ich werde sehen was passiert wenn ich das Formular hingeschickt habe.
W°lfgangam 23.03.2022 | 18:56
Zitat von Müller anzeigenausblenden
...ohne Nachweise erreiche 'ich' mit den bloßen (vollständigen) Angaben/Behauptungen in einem ausgefüllten Vordruck genau was? Eben! ...unnütze Nachfragen verzögern das Verfahren/verlängern die Bearbeitungszeiten - ist man aber vorbereitet (Info dazu hier bereits erhalten), profitieren alle Beteiligten davon. Fällt wohl in die Kategorie "Kontenklärung für Dummies" = 'kommense wieder, wenn belegbare Unterlagen vorliegen' - oder, aus der Praxis für die Praxis ;-) Gruß w.
Rentner59am 24.03.2022 | 10:01
Die Armeezeit kann auch ohne SVK-Buch nachgewiesen werden, die DRV kann einfach bei der Wehrbereichsverwaltung Ost Strausberg Zeiten Abfragen/Überprüfen wenn die Zeit im Vordruck angegeben werden. Ich hatte mein SVK-Buch noch und trotzdem hat die DRV das in Strausberg überprüft, bekam darüber einen Nachweis zugeschickt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026