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Experten-Antwort

DDR SV Ausweis verloren

von udo22.03.2022 | 17:01
4459 Ansichten
9 Antworten
Guten Tag Ich habe jetzt meinen Rentenbescheid bekommen und mir fehlen die Daten aus meiner Arbeitszeit in der DDR. Also alle Zeiten von Lehre über Armeezeiten bis zu den Arbeitsjahren in der DDR. Leider habe ich das Grüne Buch aus der Zeit nicht mehr also kann ich nicht beweisen wann ich gearbeitet habe. Also es fehlen alle Daten dafür. Was kann ich machen um der Rentenversicherung glaubhaft zu machen von wann ich gearbeitet habe und die fehlenden Daten übermitteln. Es fehlt mir also das SV Buch der DDR. Ich hoffe das mir hier geholfen werden kann und sage jetzt schon mal Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.03.2022 | 17:21

Hallo Udo,

bitte schildern Sie den Sachverhalt Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Ggf. ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung möglich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

senf-dazuam 22.03.2022 | 17:27
Hallo Udo! Nach über 30 Jahren ist es jetzt schwierig ... Im Ernst: 1. Haben Sie wirklich den Rentenbescheid erhalten oder eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf? 2. Wenn es der Rentenbescheid ist, war doch bestimmt vorher eine Kontenklärung, inder Sie auf das Thema hätten aufmerksam werden können. 3. Wenn es sich jetzt um eine Kontenklärung handelt bzw. Sie zum ersten Mal einen Versicherungsverlauf sehen, in dem diese Zeiten fehlen, dann haben Sie mit etwa 45 Jahren schon einmal eine ähnliche Information der DRV erhalten, in der gebeten wurde, weitere Zeiten nachzuweisen. 4. Wenn es ganz blöd gelaufen ist, dann werden Sie auch von den damaligen Arbeitgebern etc. keine Daten mehr einholen können, da auch die Rechtsnachfolger irgendwann die Daten nicht mehr aufbewahren müssen. Vielleicht haben Sie noch Bekannte von damals, die glaubhaft machen können, dass Sie in der Zeit von ... bis ... dieses gemacht und jenes verdient haben.
udoam 22.03.2022 | 19:18
Danke schön für die Antworten und es ist ein Bescheid zur Kontenklärung noch nicht der Rentenbescheid
W°lfgangam 22.03.2022 | 20:00
Ergänzend: Ggf. haben Sie Zeugen, die Ihre Aussagen untermauern können - Arbeitskollegen im selben Betrieb /aus der Ausbildung /während der Armeezeit. Der Vordruck V0120 könnte dann hilfreich sein, wenn Sie den von den Zeugen ausfüllen lassen und diese die Unterschrift vor der örtlichen Behörde beglaubigen lassen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Beeinflussen Sie bitte die Zeugen nicht zu einer 'Gefälligkeitsaussage'! Schon Jahrzehnte alte punktgenaue Datumsangaben aus dem Gedächtnis heraus (Beginn/Ende von dies und das) sind eher unglaubwürdig, der wesentliche Inhalt ist da wichtiger – noch besser, wenn betreffende Zeugen in diesen Zeiten gemeinsam mit Ihnen diese Zeiten/oder Teilzeiträume zurückgelegt haben und das mit deren Rentenkonten verifiziert werden kann. Gruß w.
Fazitam 23.03.2022 | 07:26
udo schrieb

Danke schön für die Antworten und es ist ein Bescheid zur Kontenklärung noch nicht der Rentenbescheid

Und aus welchem Grund fangen Sie erst jetzt an, sich um Ihre rentenrechtlichen Angelegenheiten zu kümmern? Die ehemalige DDR gibt es doch schon länger nicht mehr, da hätten Sie sich schon vor Jahren, sogar Jahrzehnten kümmern können. Fazit: Selber Schuld, wenn man seine Zeiten nicht mehr nachweisen kann und dadurch Verluste in der Rentenhöhe hinnehmen muss. Es gibt auch so etwas wie Eigenverantwortung, auch wenn es immer noch Menschen gibt, die davon noch nichts gehört haben (wollen).
Mülleram 23.03.2022 | 10:22
Hallo, haben Sie den Vordruck V0700 schon ausgefüllt und eingereicht? Dieser ist für DDR Zeiten und man kann auch Angaben machen, wenn man kein Buch mehr hat. Füllen Sie diesen Vordruck erstmal aus, reichen ihn ein, und warten dann ab welche weiteren angaben von Ihnen dann noch benötigt werden. Würde ich zuerst machen bevor ich blindlinks Zeugenaussagen einhole.
udoam 23.03.2022 | 17:12
danke schön. Und ich weiß das ich mich schon vorher darum hätte kümmern müssen aber es ist nun mal passiert und kann mir nur alleine die Schuld geben. Und ich werde sehen was passiert wenn ich das Formular hingeschickt habe.
W°lfgangam 23.03.2022 | 18:56
Müller schrieb

Hallo,

haben Sie den Vordruck V0700 schon ausgefüllt und eingereicht?

Dieser ist für DDR Zeiten und man kann auch Angaben machen, wenn man kein Buch mehr hat. Füllen Sie diesen Vordruck erstmal aus, reichen ihn ein, und warten dann ab welche weiteren angaben von Ihnen dann noch benötigt werden.

Würde ich zuerst machen bevor ich blindlinks Zeugenaussagen einhole.

...ohne Nachweise erreiche 'ich' mit den bloßen (vollständigen) Angaben/Behauptungen in einem ausgefüllten Vordruck genau was? Eben! ...unnütze Nachfragen verzögern das Verfahren/verlängern die Bearbeitungszeiten - ist man aber vorbereitet (Info dazu hier bereits erhalten), profitieren alle Beteiligten davon. Fällt wohl in die Kategorie "Kontenklärung für Dummies" = 'kommense wieder, wenn belegbare Unterlagen vorliegen' - oder, aus der Praxis für die Praxis ;-) Gruß w.
Rentner59am 24.03.2022 | 10:01
Die Armeezeit kann auch ohne SVK-Buch nachgewiesen werden, die DRV kann einfach bei der Wehrbereichsverwaltung Ost Strausberg Zeiten Abfragen/Überprüfen wenn die Zeit im Vordruck angegeben werden. Ich hatte mein SVK-Buch noch und trotzdem hat die DRV das in Strausberg überprüft, bekam darüber einen Nachweis zugeschickt.
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