Hallo Bernd,
grundsätzlich wird es sehr schwierig diese Versicherungszeiten ohne Ausweis der DDR zu ermitteln.
Sie haben die Möglichkeit sämtliche Nachweise über die Arbeitszeiten (Arbeitszeugnisse, Gehaltsnachweise, Wehrpass, etc.) in Kopie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen.
Im Vordruck V0700 können Sie darüber hinaus die Beschäftigungszeiten mit genauen Angaben zu Arbeitsgeber etc. aufführen.
Ob und in welchem Umfang eine Ermittlung dieser Zeiten durch die Sachbearbeitung möglich ist, wird im individuellen Einzelfall entschieden.