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Experten-Antwort

Denkfehler oder Richtig?

von Coalla25.08.2024 | 06:45
202 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe ab 1.12.24 eine neue Arbeitsstelle. Habe 41.5 Tage Resturlaub und möchte meine Kündigung am 28.8.24 abgeben. Werde ab 2.9.24 einfach 30 Tage Urlaub nehmen.Ab 15.10.24 beginnt meine Reha von vorraussichtlich 6 Wochen.das passt genau mit den Arbeitsbeginn bei der neuen Firma.Der Resturlaub soll ausbezahlt werden.Die Lohnfortzahlung kommt von Rententräger glaube nicht das alte Firma das zahlt.kann ich das rechtlich so machen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage betrifft nicht die Rentenversicherung, sie sollten das mit Ihrem Arbeitgeber klären.

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4 Antworten

KSCam 25.08.2024 | 07:13
Weder Lohnfortzahlung noch Ihr Urlaub sind Rententhemen. Aber warum sollte der Bisherige AG bis 30.11. den Lohn nicht zahlen müssen? Wenn Sie während der Reha Lohn bekommen, gibt es kein Übergangsgeld von der DRV
Arbeitsrecht macht die DRV nichtam 25.08.2024 | 08:26
Wenn Sie in eine medizinische Reha gehen, besteht für die ersten 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, so lange das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist. Die DRV wird deswegen für diese Zeit kein Übergangsgeld zahlen. Für die nicht genommenen Urlaubstage gibt es dann bei Ende des Arbeitsverhältnisses grudsätzlich eine Urlaubsabgeltung. Diese muss aber in den meisten Fällen nachweisbar von Ihnen auch angefordert werden, weil in vielen Tarif- oder Arbeitsverträgen drinsteht, das der Abgeltungsanspruch sonst verfällt nach einiger Zeit, zum Beispiel nach 3 oder 6 Monaten. Welche Rolle der nicht genommenen Urlaub eventuell für den neuen Arbeitgeber spielt, ist im Detail nicht trivial. Hier sollten Sie sich kundig machen. https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-bei-a… https://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_Arbeitsrecht_Urlaubsabge…
xyam 25.08.2024 | 08:49
Theoretisch ja. Ihre Kündigungsfrist haben Sie ja wohl berücksichtigt. Urlaub muß der AG trotzdem genehmigen, einfach nehmen geht nicht - alternativ würden eben mehr Tage nicht genommener Urlaub übrig bleiben. Halbe Urlaubstage gibt es normalerweise nicht, siehe z.B. https://www.impulse.de/personal/halbe-urlaubstage/7608333.html
Du meine Güteam 25.08.2024 | 10:51
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