Hallo Stefan,
grundsätzlich sind Sie Herr über Ihre Daten.
Insofern können Sie Ihren Wunsch schriftlich bei der Rentenversicherung vorbringen und werden dann eine schriftliche Antwort erhalten.
Sollte jedoch in Zukunft eine dritte Stelle Daten benötigen und diese dann nicht erhalten, so ist es wahrscheinlich, dass Sie von dieser dritten Stelle dann die begehrte Leistung nicht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung