Hallo Smørrebrød,
im Rahmen dieses Forums kann ich Ihnen hier leider auch nicht wirklich weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihrer zuständige Krankenkasse in Deutschland (zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Deutschland) und schildern Sie offen den Sachverhalt. Dort erhalten Sie dann weitere Informationen, wie in diesem Fall aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht weiter zu verfahren ist.
Bezüglich eventueller steuerrechtlicher Fragen kann ich Sie letztlich nur an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein verweisen.