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Experten-Antwort

Deutsch-Dänisches Problem

von Smørrebrød19.03.2021 | 15:22
162 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hab über Jahre einen dummen Fehler gemacht. Ich habe eine halbe Stelle in Deutschland und eine dreiviertel Stelle in Dänemark. Hab beide Staatsbürgerschaften und wohne seit 2019 in Dänemark mit/bei meiner Freundin, davor hab ich in Deutschland bei meinen Eltern gewohnt (nah an der Grenze immer). Ich hab aber immer in Deutschland meine deutsche Adresse angegeben für die Arbeit und Sozialversicherung, und in Dänemark immer die dänischen Daten (vor 2019 die Adresse von meinen Großeltern). Dachte mir halt, es ist einfacher so. Ich war also in beiden Ländern sozialversichert. War diese Woche beim deutsch dänischen Anwalt, wir haben zusammen die Selbstanzeige für die Steuern für die beiden Länder fertig gemacht, da mir vor kurzem erstmal klar wurde, dass ich ja Freibeträge und sowas doppelt in Anspruch genommen habe. (In Dänemark ist das übrigens gar nicht so freundlich geregelt...) Und jetzt will ich mich Mal erkundigen, wie ich für die Sozialversicherung vorzugehen habe um "aufzuräumen". Ich muss denke ich Mal die deutschen Zeiten von 2016 bis 2018 in Deutschland nachversichern und in Dänemark erstatten lassen, und ab 2019 umgekehrt (Wohnland + mindestens 25% der Arbeit/Gehalt im Wohnland). Ich mache mich auch hier auf Nachzahlungen gefasst, und evtl. muss mein alter Arbeitgeber auch nachzahlen. Hab zwischenzeitlich auch Mal ein paar Monate auf 450€ gejobbt bei einer Privatperson, die wird sich freuen, wenn ich ihr mit einem seitenlangen Antrag und Nachforderung komme wegen Arbeit aus 2017... Naja, hab's mir selbst eingebrockt. Aber muss ich mich in Deutschland auf Bußgelder oder so noch einstellen, weil ich letztendlich immer falsche Angaben gemacht habe, wer zuständig ist? Ich trau mich noch nicht ganz zur DRV zu gehen aus Angst vor Bußgeld oder was weiß ich, und für den nächsten Anwalt hab ich grad noch kein Geld über nach der Steuer Nummer... Aber könnt ihr weisen Menschen hier mit Tipps aushelfen? Gibt's irgendwelche Verjährungsfristen oder so, ab der ich von den Arbeitgebern keine Nachzahlung mehr verlangen kann? Sonst irgendwas woran ich denken muss? Vielen vielen Dank schon Mal, hab hier in dem Forum in den letzten Monaten mit gelesen um mir selbst Mal ein bisschen Peilung zu verschaffen, freue mich, dass es das gibt!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Smørrebrød,

im Rahmen dieses Forums kann ich Ihnen hier leider auch nicht wirklich weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihrer zuständige Krankenkasse in Deutschland (zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Deutschland) und schildern Sie offen den Sachverhalt. Dort erhalten Sie dann weitere Informationen, wie in diesem Fall aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht weiter zu verfahren ist.

Bezüglich eventueller steuerrechtlicher Fragen kann ich Sie letztlich nur an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

16 Antworten

DRVam 19.03.2021 | 19:29
Wenn Sie für einen deutschen Arbeitgeber gearbeitet haben, ist dieser verpflichtet, die Sozialbeiträge für Sie in Deutschland abzuführen. Von daher sehe ich diesbezüglich nicht Ihr Problem.
Siehe hieram 19.03.2021 | 19:53
übers Wochenende schon mal hier gucken und auch den dort weiter führenden Links folgen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/…
Jensam 19.03.2021 | 19:41
Er war in Dänemark adressiert und hat dort gearbeitet und das Gleiche zur gleichen Zeit in Deutschland. Und einer wusste nichts vom anderen. So lese ich das jedenfalls.
Smørrebrødam 19.03.2021 | 20:12
Danke für den Link, auf der Seite war ich sogar schon Mal. Ich glaube wenn ich es nach Lehrbuch gemacht hätte dann hätte ich diese A1 Bescheinigung von der da die Rede ist nutzen müssen. Von der Seite hab ich auch die Info mit Wohnort + 25%. Ich glaube so grob weiß ich schon ungefähr was falsch lief und das ich jetzt eben beiden Sozialversicherungen die richtigen Infos über die Zukunft und Vergangenheit geben muss. Nur konkret weiß ich halt noch nicht wie ich das am besten mache, ohne mir Bußgelder oder Verfahren einzuhandeln. Ich wollte ja einfach nur arbeiten und war vielleicht ein bisschen zu ängstlich vor der ganzen Bürokratie, aber wollte ja nicht betrügen oder so. Und ich weiß nicht, ob ich jetzt alte Arbeitgeber alle nochmal nerven muss, wie das mit der Krankenkasse ist (teilweise war ich ja in Behandlung in Kiel, ohne dann "eigentlich" krankenversichert gewesen zu sein in Deutschland), und wie die deutsche und die dänische Rentenkasse jetzt die Beiträge hin und her schieben, ob ich was nachzahlen muss usw. Hab mir da wohl ein bürokratisches Monster ran gezüchtet...
Betrugam 19.03.2021 | 20:10
Er war in Dänemark adressiert und hat dort gearbeitet und das Gleiche zur gleichen Zeit in Deutschland. Und einer wusste nichts vom anderen. So lese ich das jedenfalls.
Ja genau, so ist es. Und ich hab in Dänemark eben eine dänische Adresse gehabt und in Deutschland eine deutsche, jede Sozialversicherung hat mich also nur als "ihren" Bürger gesehen und von der Sache im anderen Land nichts gewusst.
Sie haben bewusst beide Arbeitgeber betrogen. Hoffentlich werden Sie entsprechend bestraft.
Smørrebrødam 19.03.2021 | 20:05
Ja genau, so ist es. Und ich hab in Dänemark eben eine dänische Adresse gehabt und in Deutschland eine deutsche, jede Sozialversicherung hat mich also nur als "ihren" Bürger gesehen und von der Sache im anderen Land nichts gewusst.
Justitiaam 19.03.2021 | 20:19
Wenn die „Bürokratie“ tatsächlich so schlimm wäre, würde es sicherlich mehr Fälle wie Ihren geben, der mir doch sehr selten zu sein scheint. Mit Nichtwissen und Angst werden Sie da kaum Ihr verbotenes Verhalten kaschieren können. Teilen Sie Ihr Verhalten allen betroffenen Institutionen mit und empfangen dafür Ihre gerechte Strafe.
KKam 19.03.2021 | 20:28
Für den Einzug der Sozialbeiträge ist die Krankenkasse zuständig und damit Ihr erster Ansprechpartner. Ich bezweifle allerdings, dass sie das so „locker“ sehen wie Sie. Das scheint in Dänemark ja auch nicht als Kavaliersdelikt durchzugehen, oder ?
Smørrebrødam 19.03.2021 | 20:16
Zitat von Betrug anzeigenausblenden
Ja genau, so ist es. Und ich hab in Dänemark eben eine dänische Adresse gehabt und in Deutschland eine deutsche, jede Sozialversicherung hat mich also nur als "ihren" Bürger gesehen und von der Sache im anderen Land nichts gewusst.
Sie haben bewusst beide Arbeitgeber betrogen. Hoffentlich werden Sie entsprechend bestraft.
Das ist ja Unsinn, ich wollte mir doch keinen Vorteil verschaffen oder extra Geld kassieren. Der Steuer Aspekt ist ja schon am geklärt werden dran, die Selbstanzeige ist raus. Also danke für den Versuch zur Hilfe aber bitte beschuldigen Sie mich nicht für Dinge die ich nicht wollte und jetzt ja gerade klären will.
Smørrebrødam 19.03.2021 | 20:29
Frau Justitia, bitte spielen Sie sich hier nicht so auf. Ich glaube es ist klar erkennbar dass ich versuche das Problem zu lösen und auch alle ausstehenden Zahlungen zu leisten und auch bei allen Beteiligten für Klärung zu sorgen. Aber gerade dabei suche ich jetzt hier Hilfe! Ich war gerade 19 als ich angefangen habe zu arbeiten da ist man mit sowas leicht überfordert und hat andere Sachen im Kopf. Wenn ich bestraft werde dann hoffentlich von einem Gericht und nicht von Ihnen. An alle anderen danke für die Hilfe schon Mal und auch für das was noch kommt!
Siehe hieram 19.03.2021 | 20:32
Ich habe zwar keine Ahnung, wie das in Dänemark geregelt ist, aber in Deutschland ist ja erst einmal immer die Krankenkasse zuständig für den Beitragseinzug (KV/PV/RV/AlV). Da dies anscheinend ja auch Thema sein könnte (Behandlung aber nicht versichert....) würde ich mich an Ihrer Stelle an diese Verbindungsstelle DVKA wenden, auf die auch verwiesen wurde (hier noch mal der Direkt-Link): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Standorte/… Da Sie ja schon wissen, dass einiges auf Sie zukommt, scheinen mir die die richtigen Ansprechpartner zu sein, weil die ja beide Rechtsseiten (deutsch und dänisch) kennen sollten. Also in den betroffenen Sozialversicherungszweigen beider Länder. Da die nicht nur dafür da sind, Sie nun sofort zu 'verurteilen' sondern vor allem Sie auch erst einmal zu beraten, mag es zwar dann sein, dass Sie doch noch mal irgendwann einen Anwalt benötigen, aber sicher nicht im ersten Schritt. Also ganz mutig dort gleich am Montag anrufen und einen Termin zur telefonischen Beratung vereinbaren (persönlich geht ja zzt. nicht). Und dann dort genau so mit offenen Karten spielen wie hier. Viel Erfolg!
Oh Mannam 19.03.2021 | 21:38
Zitat von Smørrebrød anzeigenausblenden
Für den Einzug der Sozialbeiträge ist die Krankenkasse zuständig und damit Ihr erster Ansprechpartner. Ich bezweifle allerdings, dass sie das so „locker“ sehen wie Sie. Das scheint in Dänemark ja auch nicht als Kavaliersdelikt durchzugehen, oder ?
In Dänemark ist das mit der Selbstanzeige bei der Steuer nicht so einfach wie in Deutschland aber auch da hat mein Anwalt jetzt ein Schreiben mit mir beigefügt und die verstehen hoffentlich dass es keine Absicht war. Meinen Sie die Krankenkasse ist auch für die Einziehung von Rentenbeiträgen zuständig? Und letztendlich ist mir schon klar dass ich einen Fehler gemacht hab aber ich hatte ja nix davon. Die Beiträge sind in beiden Ländern fast gleich und in Summe durch die verschiedenen Wohnsitze vor und nach 2019 sind die Ausgleichszahlungen wohl auch nicht so super hoch. Aber wie gesagt, mit ein Grund warum ich hier frage ist ob ich schon vorher irgendwas beachten soll? Wenn hier Juristen unterwegs sind und ich hier schon wie bei der Steuer Sache mit einem halben Bein im Knast bin dann würde ich mich da auch über einen kurzen Hinweis freuen. Ich wollte ja nur arbeiten und dachte jetzt wo die Steuer geklärt ist ist es hauptsächlich noch hin und her schieben zwischen allen Sozialversicherungen. Aber wenn jemand meint ich sollte noch zwei Monate warten und mich dann nochmal mit dem Anwalt kurzschließen dann poste ich hier vielleicht erstmal nix mehr. Dann wäre ja das schon eine kalte Dusche aber gute Hilfe...
Ganz schön naiv, in einem offenen Forum juristische Hilfe zu erwarten.
Smørrebrødam 19.03.2021 | 20:39
In Dänemark ist das mit der Selbstanzeige bei der Steuer nicht so einfach wie in Deutschland aber auch da hat mein Anwalt jetzt ein Schreiben mit mir beigefügt und die verstehen hoffentlich dass es keine Absicht war. Meinen Sie die Krankenkasse ist auch für die Einziehung von Rentenbeiträgen zuständig? Und letztendlich ist mir schon klar dass ich einen Fehler gemacht hab aber ich hatte ja nix davon. Die Beiträge sind in beiden Ländern fast gleich und in Summe durch die verschiedenen Wohnsitze vor und nach 2019 sind die Ausgleichszahlungen wohl auch nicht so super hoch. Aber wie gesagt, mit ein Grund warum ich hier frage ist ob ich schon vorher irgendwas beachten soll? Wenn hier Juristen unterwegs sind und ich hier schon wie bei der Steuer Sache mit einem halben Bein im Knast bin dann würde ich mich da auch über einen kurzen Hinweis freuen. Ich wollte ja nur arbeiten und dachte jetzt wo die Steuer geklärt ist ist es hauptsächlich noch hin und her schieben zwischen allen Sozialversicherungen. Aber wenn jemand meint ich sollte noch zwei Monate warten und mich dann nochmal mit dem Anwalt kurzschließen dann poste ich hier vielleicht erstmal nix mehr. Dann wäre ja das schon eine kalte Dusche aber gute Hilfe...
Jensam 19.03.2021 | 20:39
Zitat von Smørrebrød anzeigenausblenden
Er war in Dänemark adressiert und hat dort gearbeitet und das Gleiche zur gleichen Zeit in Deutschland. Und einer wusste nichts vom anderen. So lese ich das jedenfalls.
Ja genau, so ist es. Und ich hab in Dänemark eben eine dänische Adresse gehabt und in Deutschland eine deutsche, jede Sozialversicherung hat mich also nur als "ihren" Bürger gesehen und von der Sache im anderen Land nichts gewusst.
Sie haben bewusst beide Arbeitgeber betrogen. Hoffentlich werden Sie entsprechend bestraft.
Das ist ja Unsinn, ich wollte mir doch keinen Vorteil verschaffen oder extra Geld kassieren. Der Steuer Aspekt ist ja schon am geklärt werden dran, die Selbstanzeige ist raus. Also danke für den Versuch zur Hilfe aber bitte beschuldigen Sie mich nicht für Dinge die ich nicht wollte und jetzt ja gerade klären will.
An sich ist es kein Problem in Deutschland und in Dänemark zu arbeiten,auch nicht für verschiedene Arbeitgeber. Es gibt sogar ein Doppelsteuerabkommen zwischen beiden Ländern. Das Problem ist, dass Sie quasi zwei Identitäten hatten. Früher nannte man das Hochstapler. Was da steuertechnisch auf Sie zukommt und ob auch Leistungen der Krankenkassen betroffen sind, der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw. Da sollte Ihr juristischer Beistand Aussagen treffen können.
KSCam 19.03.2021 | 21:56
Jetzt lasst mal alle die Kirche im Dorf. Klar, es gibt seit ein paar Jahren den Grundsatz dass nur in einem Staat Beiträge anfallen wenn jemand parallel in 2 Staaten arbeitet. Die EU Bürokratie will hier Doppelversicherungen vermeiden. Bezüglich der RV ist da zunächst mal niemand betrogen worden, in DK wurden Beiträge gezahlt und in D auch, jeweils nach den Vorschriften jedes Landes. Und später gibts es aus 2 Ländern die Rente - gemäß den gezahlten Beiträgen. Ich gehe davon aus, dass es solche Fälle x fach in jeder Grenzregion gibt. Auch bei uns an der Schweizer Grenze. In der Praxis ist doch jeder AG froh wenn es so läuft wie geschildert; welcher D Arbeitgeber wäre begeistert eventuell in DK für seinen AG Beiträge zahlen zu müssen und dänische Firmnen verbeitragen Löhne auch lieber in DK als in D! Ich kenne auch keinen Fall aus der Praxis, wo es da Probleme gibt, und ob Betriebsprüfer das im Ernstfall merken,?????? "Meine" DRV Sachbearbeitung hat in den letzten Jahren keinen Fall beanstandet, obwohl es viele Fälle gibt in denen spätestens beim Rentenantrag klar wird dass D und CH Beiträge parallel vorliegen....... Praktiker sind in so einem Fall vielleicht auch lieber "blind" als solche Fässer aufzumachen......
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