Hallo Anna,
die jeweiligen Sozialversicherungsabkommen für einzelne Länder der EU werden von den verschiedenen Regionalträgern der Rentenversicherung betreut. Die Vorschriften des deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen werden von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg betreut. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihres geplanten früheren Renteneintritts in Polen direkt an die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, diese kann Sie zu Ihren möglichen Optionen informieren und bei Bedarf auch den Kontakt zum polnischen Rentenversicherungsträger herstellen.