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Experten-Antwort

Deutsch-Tchechische Rente

von E.Jehlicka07.10.2015 | 11:26
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3 Antworten

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Hallo, ich habe 9 Jahre in Tschechien studiert und gearbeitet, seit 30 Jahren lebe und arbeite ich in Deutschland. Nach dem Tschechischen Rentenrecht habe ich nun Anspruch auf eine Mindestaltersrente. Hat der Antrag und Bezug der Tschechischen Rente ein Einfluss auf die spätere Rentenhöhe in Deutschland? Mfg E.Jehlicka

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo E. Jehlicka,

Zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik findet im Bereich der sozialen Sicherheit das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union Anwendung.

Für einen Anspruch auf eine deutsche Rente muss neben anderen Voraussetzungen - wie beispielsweise der Erfüllung eines bestimmten Lebensalters - auch eine Mindestversicherungszeit, die so genannte Wartezeit, erfüllt sein. Hierfür zählen auch bestimmte ausländische Zeiten mit.

Diese ist bei den verschiedenen Rentenansprüchen unterschiedlich. So beträgt sie bei der deutschen Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre, während sie bei der Regelaltersrente nur 5 Jahre beträgt. Zur Erfüllung dieser Wartezeiten werden nach dem Europarecht deutsche Zeiten und Versicherungszeiten in den anderen Mitgliedstaaten zusammengerechnet.

In den jeweiligen Mitgliedstaaten sind unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Jeder Versicherungsträger prüft getrennt, ob nach seinen nationalen Rechtsvorschriften ein Rentenanspruch besteht und zahlt gegebenenfalls eine Rente. Es ist möglich, dass Sie aus mehreren Staaten jeweils eine Rente erhalten, je nachdem, wo Versicherungszeiten zurückgelegt wurden. Eine „Gesamtrente“ oder „Europarente“ gibt es nicht.

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2 Antworten

W*lfgangam 07.10.2015 | 20:41
Zitat von E.Jehlicka anzeigenausblenden
Hallo E.Jehlicka, einfach: nein. Getrennte Systeme, getrennte Leistungen. Lediglich die Versicherungszeiten werden in beiden Systemen für die jeweiligen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) gemeinsam angerechnet. Tipp: Lassen Sie im Rahmen einer Kontenklärung die tsch. Zeiten im dtsch. Rentenkonto erfassen (falls noch nicht geschehen). Gruß w.
E.Jehlickaam 08.10.2015 | 11:06
Danke für die Informationen, ich ergänze noch um die Information von der tschechischen Behörde OSSZ: man stellt den Antrag am besten in Deutschland (sonst Zeitverlust wg. gegenseitigem Informationsaustausch), die monatliche Rente ( in 2015 : 2400 KC) wird bis zu 5 Jahren rückwirkend ab dem Anschpruchtermin ausbezahlt. Gruß Ej
Deutsche Rentenversicherung
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