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Experten-Antwort

Deutsche EM-Rente und Schweizer IV-Rente

von Mel04.06.2023 | 19:57
389 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, da ich neu eine EM-Rente beziehe würde ich gerne anfragen, ob ich dass bei der Schweizer IV-Rente melden muss? Diese beiden Renten wurden ja durch Beiträge ( In D sowie CH Zeiten) berechnet. Beeinflussen sich diese in irgend einer Weise? Besten Dank und freundliche Grüsse Mel L.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.06.2023 | 12:54

Hallo Mel,

ergänzend der Link auf die Broschüre "Meine Zeit in der Schweiz – Arbeit und Rente europaweit" auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_schweiz.html).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Jonnyam 04.06.2023 | 20:35
Der Antrag in Deutschland ist zugleich ein Antrag für die IV in CH. Ob die bewilligt wird, entscheidet alleine die IV-Ausgleichskasse. Auch ohne Bewilligung wird die Rente in DE nach der EU-Verordnung zwischenstaatlich (also Länderübergreifend) berechnet. Aus DE wird aber nur ein davon abzuleitender deutscher Anteil geleistet. Das sollte eigentlich schon im deutschen Rentenbescheid unter "zwischenstaatliche Berechnung" enthalten sein (wenn denn die Daten aus CH schon berücksichtigt werden konnten). Grüsech aus BEO
Schadeam 05.06.2023 | 08:10
Sofern Sie im Antrag die Beschäftigung in der Schweiz angegeben haben (Frage im Antrag nach Beiträgen im Ausland), müsste spätestens im Rentenbescheid irgendein Passus stehen, dass die CH Versicherung informiert wurde und separat über Invalidität (so heißt das dort) entscheiden. jedes Land zahlt dann seine Rente gemäß den jeweils gezahlten Beiträge und Gesetzen.
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