Hallo Helena,
wie bereits geschrieben wurde, kann eine deutsche Rente grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt werden, allerdings nur ohne die Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG). Ob und ggf. in welchem Umfang sich dies bei Ihrem Vater auswirkt, sollte er am besten direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.
Aufgrund der Finanzsanktionen gegen Russland kann auf Bankkonten bei einigen russischen Banken keine Zahlung geleistet werden. Deshalb sollte Ihr Vater vor der Auswanderung auf jeden Fall auch mit seinem Rentenversicherungsträger abklären, ob seine gewünschte Bank in Russland von den Sanktionen betroffen ist oder nicht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung