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Deutsche Rente u. US pension fur Englander!

von Wandering designer05.08.2009 | 07:26
1080 Ansichten
3 Antworten
Ich bin Engländer, 62 Jahr alt und habe 10 Jahr lang in Deutschland gearbeitet plus 5 Jahr freiwillige mindest Beiträge einbezahlt. (Vom USA) Zeit dessen habe Ich fast 25 jähre in USA gearbeitet. I hoffe noch 5 Jahr mehr arbeiten zu können. Was wahre meine moglichkeit eine gute Rente aus beiden Staaten zu bekommen? Ich mochte in USA bleiben. Konnte jemand mich beraten bitte?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 05.08.2009 | 09:48

Wenn Sie für 10 Jahre (Pflicht)-Beitragszeiten zur deutschen Rentenversicherung zurückgelegt haben und zusätzlich für 5 Jahre freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung entrichtet haben, ist die Wartezeit für eine deutsche Rente (Regelaltersrente) erfüllt und Sie erhalten nach Erreichen der Regelaltersgrenze -auf Antrag- eine deutsche Rente. Für britische Staatsbürger wird die deutsche Regelaltersrente in voller Höhe in die USA geleistet.

Versicherte, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, erhalten die Regelaltersrente nach Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Ab dem Jahrgang 1947 wird die Altersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Beim Jahrgang 1947 erhöht sich die Altersgrenze auf 65 Jahre und 1 Monat. Beim Jahrgang 1948 auf 65 Jahre und 2 Monate.

Die Höhe der deutschen Rente berechnet sich grundsätzlich alleine aus den deutschen Zeiten. Soweit Sie - außer in Deutschland - auch in einem anderen EU/EWR-Land (z.B. in Großbritannien) oder in der Schweiz berufstätig waren, können diese ausländischen Zeiten im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der europäischen Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 bei der Ermittlung der deutschen Rentenhöhe berücksichtigt werden.

Beitragszeiten zur Rentenversicherung in den USA können jedoch im Rahmen der EWG-Verordnungen keine Berücksichtigung finden,

Wegen evtl. Fragen zur Ihren Ansprüchen aus der Rentenversicherung der USA wenden Sie sich direkt an Ihren örtlichen amerikanischen Versicherungsträger.

Für Ratsuchende mit Wohnsitz in den USA ist Ansprechpartner (Verbindungsstelle) die

Deutsche Rentenversicherung Nord,

Friedrich-Ebert-Damm 245

22159 Hamburg

Tel.: 040-5300-0

WWW.deutsche-rentenversicherung-nord.de

Wir empfehlen Ihnen, sich umgehend mit der Deutschen Rentenversicherung Nord in Hamburg in Verbindung zu setzen und dort eine Auskunft über die Höhe Ihrer deutschen Rentenanwartschaften zu beantragen.

Diese Stelle wird Sie auch informieren, wo Sie - rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn der deutschen Rente - die Antragsformulare erhalten.

Moderatoren-Antwortam 06.08.2009 | 11:23

Zeiten des Studiums an einer Hochschule bzw. Universität wirken sich nicht rentensteigernd aus.

1 Antworten

Wandering designeram 06.08.2009 | 04:03
Ich habe mich sehr gefreut of der gute Nachricht in ihrer antwort heute. Ich habe nur noch eine kleine frage. Macht der Studium zeit in Hochschule und Universitat etwas aus bei der rente Berechnung? Ich habe in Universitat 3 Jahr studierte fuhr meine BA und noch weitere 2 Jahr bis zu meinem MA. Danke Vielmals.
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