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Experten-Antwort

Deutsche Renteversicherungs

von Mona21.03.2024 | 12:24
375 Ansichten
3 Antworten
Hallo,ich habe paar Fragen zum Rente Erstattung/Auszahlung für Ausländer.Meine hintergrund sind folgende.Ich bin aus Nepal und Arbeite in Deutschland Seit 2013 und naturlich Zahle ich in die Deutsche Rente versicherrungskasse auch ein.Ich will aber gerne wieder zurück in Heimat gehen.Ich habe gehört dass ich 2 Jahren in Nepal warten musse wenn in meine eigenzahlte Rente beantragen will und bekomme nur die Hälfte die ich bezahlt habe.Stimmt das? Die zweite Frage ist,bekomme ich auf einmal zahlung oder Monatlich? Ich bin jetzt33 Jahre alt. Danke im vorraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.03.2024 | 14:08

Eine Erstattung der Beiträge nach § 210 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI kann erfolgen, falls ein Versicherter nicht versicherungspflichtig ist und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung hat. Es besteht eine 24 monatige Wartefrist ab dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Es werden nur die Beiträge erstattet, die der Versicherte selbst getragen hat.

 

Die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung ist nach Maßgabe des § 7 SGB VI in Verbindung mit u.a. den Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts zu prüfen. Für die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung kommt es bei gewöhnlichem Auslandsaufenthalt auch auf die Staatsangehörigkeit des Versicherten an. Ein nepalesischer Staatsangehöriger in Nepal kann nach Fristablauf eine Beitragserstattung erhalten; sollten Sie parallel auch eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine Beitragserstattung nicht möglich.

 

Die Beitragserstattung wird als Einmalbetrag ausgezahlt.

 

Sie können Ihre lokale Beratungsstelle für eine Vorausberechnung der Beitragserstattung kontaktieren.

2 Antworten

gut überlegenam 21.03.2024 | 12:40
Wenn Sie tatsächlich schon seit 2013 Beiträge in Deutschland zahlen, dann haben Sie mehr als 60 Monate Beitragszeiten erfüllt und somit später (ab Regelrentenalter) einen Rentenanspruch aus D. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/LS/Beitrags-Ersta… Eine Beitragserstattung wird also in Ihrem Fall nicht möglich sein. Klären Sie dies ggfs. noch einmal mit der zuständigen DRV, bevor Sie nach Nepal zurückkehren.
Werner67am 21.03.2024 | 13:21
Die Beitragserstattung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 1. Sie sind nicht zur freiwilligen Beitragszahlung berechtigt 2. seit dem letzten Beitrag sind mindestens 24 Monate vergangen Zu Punkt 1: Bei Wohnsitz im Ausland hängt die Berechtigung zur freiwilligen Beitragszahlung davon ab, in welchem Land Sie wohnen und welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Bei Wohnsitz in Nepal wäre ein Deutscher zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Wenn Sie aber die Staatsangehörigkeit von Nepal haben, besteht keine Berechtigung zur freiwilligen Beitragszahlung (auch dann nicht, wenn Sie in Deutschland schon mehr als 5 Jahre versichert waren). Dann wäre die Erstattung möglich. Erstattet werden aber nur die Beiträge, die Sie selbst eingezahlt haben, d.h. vom Arbeitgeber gezahlte Beitragsanteile oder z.B. von der Krankenversicherung oder vom Arbeitsamt gezahlte Beiträge gehen verloren. Die eingezahlten Beiträge werden auch nicht verzinst, d.h. Sie bekommen 1:1 das heraus, was Sie mal eingezahlt haben. Beiträge können auch nur erstattet werden, wenn Sie noch keine Leistung aus der Rentenversicherung erhalten haben. Wenn Sie z.B. mal eine Rehabilitationsleistung bekommen haben, können nur die nach dieser Reha gezahlten Beiträge erstattet werden. Folge der Erstattung wäre, dass Ihre Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erlöschen - d.h. Sie bekommen später natürlich keine Rente gezahlt. Die Alternative: Sie können die Beiträge einfach stehen lassen bis Sie ins Rentenalter kommen und dann die Rente beantragen. Die Rente kann nämlich auch nach Nepal gezahlt werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Erstattung mit folgendem Vordruck beantragen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
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