Hallo Kühn,
bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur An- und Abreise sind grundsätzlich Fahrpreisvergünstigungen – wie etwa das Deutschlandticket in Anspruch genommen werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht, es kann auch eine Einzelfahrt in 2. Klasse in Anspruch genommen werden.
Nachdem das Deutschlandticket in der Regel nur in digitaler Form erhältlich ist, ist als Beleg in der Regel ein Screenshot des Tickets ausreichend. Ggf. kann auch ein Zahlungsbeleg (geschwärzter Kontoauszug etc) als Nachweis übermittelt werden.
Sofern die Reisekosten nicht bereits von der Reha-Einrichtung erstattet werden, sind die Höhe der entstandenen Kosten, die entsprechenden Nachweise bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Ihre Bankverbindung und Ihre Rentenversicherungsnummer im Rahmen einer freien Antragsstellung anzugeben. Auch eine Antragsstellung per Mail ist in der Regel möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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