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Experten-Antwort

Deutung : EM Rentenbescheid

von Pottamp20.07.2011 | 11:50
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4 Antworten

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Hallo Habe die volle EM Rente bewilligt bekommen. Was heißt: Die Rente wird längstens bis zum erreichen der Altersrente gezahlt ? Ist meine Rente ev. doch befristet ? Ich habe auch eine Nachzahlung erhalten. Und die gibt es angeblich nur bei unbefristeten Renten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von --//-- kann nur zugestimmt werden. Machen Sie sich doch bitte - wie bereits erwähnt- zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Gedanken.

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3 Antworten

Britta.Fam 20.07.2011 | 11:59
Eine Nachzahlung gibt es wenn sie vorher keine Leistungen von anderen Stellen erhalten haben oder wenn ;dann diese Sozialleistungen niedriger waren als ihre Rente. Und auch wenn Sie eine unbefristete Rente erhalten dann kann oder wird trotzdem überprüft so alle 2-3 Jahre in der Regel ob sich ihr Gesundheitszustand nicht ioch gebessert hat. Steht auch im Rentenbescheid. Das die DRV sich vorbehält die Rente in unabsehbarer Zeit zu überprüfen. Lassen sie sich die Beratungsärztliche Stellungnahme und das Gutachten schicken da steht es drinnen wie weiter vorgegangen wird. Grüße Britta.F rüße
--//--am 20.07.2011 | 13:16
Wenn die EM-Rente "bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze" bewilligt wird, ist dies eine UNBEFRISTETE Dauerrente. Eine EM-Rente steht nämlich grundsätzlich nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Das hat mit der Nachzahlung nichts zu tun. Vermutlich wurde die Rente für einen zurückliegenden Zeitraum gewährt. Dadurch entsteht dann die Nachzahlung. Je nach dem Gesundheitszustand, auch je nach zust. DRV (Bund oder Regionalträger - frühere LVA) wird die Rentenberechtigung in gewissen Zeitabständen überprüft. Dies kann, muß aber nicht sein. Machen Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gedanken darüber. Falls eine Überprüfung erfolgt, wird zunächst nur ein Fragebogen zugesandt, in welchem Sie dann angeben, ob sich Ihr Gesundheitszustand gebessert oder verschlechtert hat, ob Sie beschäftigt sind etc. Wenn sich in der Zwischenzeit nichts Gravierendes ereignet hat, ist das in der Regel nur eine reine Formsache.
-_-am 20.07.2011 | 19:15
Wenn keine Befristung genannt ist, handelt es sich um eine Dauerrente. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Regelaltersrente von Amts wegen gewährt. Der Rentenbeginn ist auch vom Leistungsfall abhängig und wenn der mehr als 6 Monate in der Vergangenheit liegt, gibt es auch bei befristeten Renten eine Nachzahlung. Die Feststellung des Rentenbeginns erfolgt auch bei befristeten Renten unter Anwendung von § 99 Abs. 1 SGB 6. Liegt der ermittelte Leistungsbeginn vor dem Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung, beginnt die Rente mit dem Ersten des siebten Kalendermonats, ansonsten mit dem nach § 99 Abs. 1 S. 2 SGB 6 ermittelten Rentenbeginn. Die Antragsfrist des § 99 Abs. 1 S. 1 SGB 6 von drei Kalendermonaten rechnet auch bei befristeten Renten vom Eintritt der Erwerbsminderung an (ISRV:AF:SGB 6 § 101 AFNR 1) (BSG vom 08.07.1998 - B 13 RJ 49/96 R in AM LVA Rheinprovinz 1998, S. 520ff.). Eine verspätete Antragstellung wirkt sich deshalb erst dann auf den Rentenbeginn aus, wenn der Antrag nach Ablauf des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt wird.
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