Hallo Andrea S.,
eine vorzeitige Altersrente kommt frühestens ab 01.07.2026 als Altersrente für langjährig Versicherte in Betracht, wenn eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht beansprucht werden kann, weil keine Schwerbehinderung vorliegt. Für beide genannten Altersrenten ist Grundvoraussetzung, dass bei Rentenbeginn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
Zwischen dem Ende der befristeten Rente wegen Erwerbsminderung (31.05.2026) und dem Beginn der Altersrente für langjährig Versicherte (01.07.2026) ergibt sich somit möglicherweise der Kalendermonat Juni 2026 als Zeitraum, von dem Sie noch nicht wissen, ob Sie Rente erhalten werden. Ein Antrag auf Weiterzahlung der Rente wegen Erwerbsminderung (Vordruck R120) kann ein paar Monate vor Wegfall der Rente wegen Erwerbsminderung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung