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Experten-Antwort

Die befristete volle Erwerbsminderungsrente läuft ab.

von Andrea S.04.06.2024 | 10:53
557 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Erstmal einen schönen Tag. Ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente nach meinem Reha Aufenthalt. Diese Rente ist befristet vom 01..12.2023 bis 31.05.2026. Ich wurde geboren am 07.06.1963, bis zu meinem 63 Lebenshahr sind es dann nur noch 7 Tage .Meine Frage ist nun ob für mich die Möglichkeit besteht einen Antrag auf Rente mit Abschlägen durch zu bekommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea S.,

 

eine vorzeitige Altersrente kommt frühestens ab 01.07.2026 als Altersrente für langjährig Versicherte in Betracht, wenn eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht beansprucht werden kann, weil keine Schwerbehinderung vorliegt. Für beide genannten Altersrenten ist Grundvoraussetzung, dass bei Rentenbeginn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. 

Zwischen dem Ende der befristeten Rente wegen Erwerbsminderung (31.05.2026) und dem Beginn der Altersrente für langjährig Versicherte (01.07.2026) ergibt sich somit möglicherweise der Kalendermonat Juni 2026 als Zeitraum, von dem Sie noch nicht wissen, ob Sie Rente erhalten werden. Ein Antrag auf Weiterzahlung der Rente wegen Erwerbsminderung (Vordruck R120) kann ein paar Monate vor Wegfall der Rente wegen Erwerbsminderung gestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Mondkindam 04.06.2024 | 11:00
Sie haben doch bestimmt schon mehrere Rentenauskünfte erhalten. Da steht drin welche Altersrente ab wann möglich ist.
Andrea S.am 04.06.2024 | 11:24
Natürlich habe ich die bekommen. Meine Frage war ob ich den Anspruch auf Rente bekomme kann wenn zwischen dem 62 und 63 Lebensjahr nur 7 Tage liegen.
Klare Regelnam 04.06.2024 | 11:50
Dann würde der nächste mit 12 Tagen kommen, der nächste mit einem Monat usw.
Andrea Sam 04.06.2024 | 12:25
Mondkind und Klare Regeln ich denke mal meine Anfrage wurde falsch verstanden. Ich kenne meine Rentenauskünfte. Meine Frage ist, ob ich nach meiner vollen befristeten Erwerbsminderundrente die am 31.05.2026 abläuft einen Anspruch auf Rente mit Abschlägen erhalten kann. Ich bin am 31.05.2026 noch 62 Jahre und werde am 07.06.2026 63 Jahre alt. Es liegen also nur 7 Tage dazwischen.
Lilaam 04.06.2024 | 12:58
Die Schwerbehinderung muss mindestens. 50 GdB betragen, 30 reicht nicht. Und ob sie Krankengeldanspruch haben, müssten sie mit der Krankenkasse klären. Trotzdem würde ich Anfang 2026 einen Antrag auf Weitergewährung der EM-Rente stellen.
Vieles zu beachtenam 04.06.2024 | 13:12
Nein, eine Schwerbehinderten-Rente gibt es nur ab einem GdB von mindestens 50. Auch eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten mit Ihrem GdB von 30 würde daran nichts ändern. Sie können natürlich jederzeit einen "Verschlimmerungsantrag " stellen beim Versorgungsamt in der Hoffnung, einen GdB von mindestens 50 zu erhalten (kann aber auch rauskommen, dass Sie dann weniger als einen GdB von 30 bekommen). Ob das allerdings den bürokratischen Aufwand wert ist wegen nur einem Monat, müssen Sie selber entscheiden. Da ist es wahrscheinlich einfacher, mit dem Formular R0120 einen EM-Verlängerungsantrag zu stellen. Bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis können Sie natürlich formal auch noch für diesen einen Monat Juni 2026 an den Arbeitsplatz zurückkehren. Ob Sie dann krank sind, einen Monat Urlaub nehmen oder noch arbeiten, werden Sie dann ja sehen. Ihr Arbeitgeber wird allerdings nicht begeistert sind :-) Wenn Sie dann zum 1.7.26 in die Altersrente wechseln werden, sollten Sie auch zu diesem Datum kündigen, sonst läuft der Arbeitsvertrag natürlich weiter. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses dürfte Ihnen dann auch noch eine Urlaubsabgeltung für deutlich mehr als ein Jahr zustehen, wahrscheimlich für 2 Jahre oder sogar noch länger. Diese sollten Sie beim Arbeitgeber dann aktiv schriftlich anfordern und sich den Eingang dieser Anforderung auch schriftlich bestätigen lassen. In vielen Arbeitsverträgen (oder Tarifverträgen) steht nämlcih drin, das dieser Urlaubsabgeltungs-Anspruch komplett verfällt, wenn man ihn nicht innerhalb einer bestimmten Frist, oft 3 Monate, geltend macht gegenüber dem Arbeitgeber.
Eugeneam 04.06.2024 | 18:29
Zitat von Andrea S anzeigenausblenden
Nennen Sie mich doof, aber ich verstehe Ihr Anliegen überhaupt nicht. Tage dazwischen, hä? Was wollen Sie? Sie können zum 01.07. in eine Altersrente für langjährig Versicherte gehen,die EM-Rente endet am 31.05. Wenn Sie diese nicht verlängern möchten, müssen Sie sehen, wie Sie durch den Juni kommen. Oder zielt Ihre Frage darauf ab, ob die Altersrente schon gleich nach der EM-Rente geleistet wird, da Sie 7 Tage später eh 63 werden? Das wäre allerdings eine sehr absurde Vorstellung.
Absurdistanam 05.06.2024 | 08:27
Zitat von Eugene anzeigenausblenden
'Absurd' ist ja wohl eher die Regelung, daß man erst zum Ende des Folgemonats nach Erreichen des Mindestalters seine Rente bekommt, obwohl ja die 'Voraussetzungen' schon bis zu 30 Tage vorher vorliegen. Da könnte man ja schon von Altersdiskriminierung reden ;-) Arbeitsamt und Krankenkasse rechnen ja auch 'täglich' ab.
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