Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.
Ich komme aber zu dem Schluss, dass ich nicht in D-Land pflichtvers. bin... denn
ich habe in der 2. Hälfte "des Zeitraumes" von
ca. 2002 bis Rentenantragstellung heute
sind 20 Jahre....
lediglich von 2009 bis 2016 in Deutschland gelebt und Pflichtbeiträge bezahlt..
Das sind nur 7 Jahre und erfüllt keinesfalls die 9/10 Regelung?
In Spanien habe ich knapp 4 Jahre Rentenbeiträge gezahlt/gearbeitet. Die Rentenbescheinigung aus Spanien liegt der DRV vor und die Zeiten wurden berücksichtigt.
Ist also dort bekannt.
Ich bin mit einer, wenn auch kleinen, spanschen Rente automatisch in der Seguridad social krankenversichert.
Demnach besteht auch aus diesem Grund für mich keine Pflicht, m. M.n.
Auch habe ich im Rentenantrag angegeben, dass ich keine Krankenversicherung zur Zeit habe und in Deutschland keine Krankenversicherung beantragt.
Man schrieb im Rentenbecheid.
Wir ghehen davon aus, dass Sie Versicherungspflichtig sind und haben daher Ihren Anteil - folgende Beiträge... abgezogen....
Vielen Dank für die Geduld