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Experten-Antwort

... die leidige Betriebsrente (konkret: VBLU)

von NoName22.01.2019 | 17:17
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Liebe Forums-Teilnehmer, seit Sept.2018 bin ich nun Neu-Rentnerin ... (nicht ganz freiwillig und mit vollen Abzügen), aber nun denn ... neue Jobs mit ü-60 sind Mangelware. Im Rahmen der Beschäftigung mit Rentenantrag und Co. habe ich dann auch gelernt, daß meine noch zu beantragende VBLU-Rente (ca. 200 €) nach aktueller Gesetzeslage mit den doppelten Sozialabgaben belastet wird, sobald ich sie beantrage. Das hat mich so empört, daß ich sie noch nicht beantragt habe und nun auf Gestzesänderungen hoffe, wie sie insbesondere im letzten Jahr häufig im Gespräch waren. Nun finde ich ich aber keine aktuellen Meldungen mehr zu dem Thema und frage mich, ob es doch wieder nur Rauschen im Blätterwald war ? Bin auch nicht sicher, ob es klug ist, den VBLU-Rentenbeginn einzig aus dem Grund hinauszuzögern. Vielleicht kann jemand mit einem neuen Kenntnis-Stand dazu helfen ? Herzlichen Dank und freundliche Grüße NoName

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, NoName,

Angaben zu zukünftigen Veränderungen können wir hier nicht beantworten. An Spekulationen wollen wir uns nicht beteiligen. Die Entscheidung, ob es Sinn macht weiterhin auf die Leistungen der VBLU zu verzichten, in der Annahme, dass Veränderungen bei der Beitragshöhe zur Krankenversicherung nur „Neuanträge“ bei der VBLU betreffen wird, können wir Ihnen nicht abnehmen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sich Veränderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch auf Bestandsrentner.

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6 Antworten

Bestands EMRam 22.01.2019 | 17:22
Ich wäre froh wenn im Handwerk es so eine Extra Rente gegeben hätte und würde die Abzüge dankend annehmen.
KSCam 22.01.2019 | 17:38
Das hängt doch allein davon ab wie das (vielleicht irgenwann) kommende Gesetz formuliert wird. Steht drin dass alle Rentner mit Betriebsrenten ab xx.xx.xxxx statt 14 nur noch 7 Prozent zahlen müssen, würde Ihre Taktik keinen Sinn ergeben. Steht drin dass Betriebsrenten die vor xx.xx.xxxx begonnen haben auch zukünftig mit 14% verbeitragt werden und Betriebsrenten mit Beginn ab xx.xx.xxxx mit 7% wäre es anders. Fragen Sie doch bitte Ihren Lieblingspolitiker was er, bzw. der Gesetzgeber diesbezüglicht beabsichtig und ab wann dann welche Formulierung Gesetz ist.
NoNameam 23.01.2019 | 20:51
... ja- Glaskugel-Leserei, trotzdem hilfreiche Rückmeldungen ! Vielen Dank,Schorsch, und vielen Dank, Experte !
Watteauam 24.01.2019 | 22:47
"....mit den doppelten Sozialabgaben belastet wird...." Das ist Unsinn, Sie tragen die Sozialabgaben gesamt, das sind 100% aber nicht den doppelten Betrag. Im übrigen bekommt die Politik schon kalte Füße, selbst die SPD knickt ein. Geplant sind Modelle die Freibeträge vorsehen. Eine Kürzung bzw. Übernahmen von 50% der Kosten der Sozialabgaben ist nicht vorgesehen.
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