Hallo User 1962iger,
wenn Sie eine Beschäftigung in den neuen Bundesländern aufnehmen, wird Ihr Verdienst mit einem Faktor aus der Anlage 10 zum SGB VI multipliziert und dieses höhere Entgelt wird später bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Jedoch wird bei Anwendung der Rentenberechnung noch dann der aktuelle Rentenwert (Ost) für dieses Entgelt angewandt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) ist derzeit noch niedriger als der aktuelle Rentenwert (West).
Bis zur Angleichung der beiden aktuellen Rentenwerten im Jahr 2024 wird im Gegenzug der Multiplikator aus der Anlage 10 zum SGB VI immer weiter verringert, bis zur Angleichung im Jahr 2024.
Ob Sie dadurch Nachteile bei Ihrer Altersrente haben, kann heute noch nicht gesagt werden. Wenn Sie eine Beschäftigung in den neuen Bundesländern aufgenommen haben und die erste Meldung zur Sozialversicherung von Ihrem neuen Arbeitgeber bekommen haben, sollten Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung finden Sie auf der Homepage (www.deutsche-rentenversicherung.de) rechts in der Leiste mit den Personenbildern und dem Reiter „Suche“.
Noch ein Hinweis an alle User:
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