Hallo Thomas,
laut Ihren Angaben ist der Rentenbeginn der 01.01.2025. Die laufende Zahlung konnte nach Ihrer Schilderung jedoch erst zum Februar 2025 angewiesen werden. Daher entsteht für Januar 2025 eine Monatsrente als Nachzahlungsbetrag, der gesondert angewiesen werden muss und nicht über die laufende Zahlung abgerechnet werden konnte.
Bei solchen Nachzahlungsbeträgen muss der Versicherungsträger immer erst eventuelle Ansprüche anderer Leistungsträger (in Ihrem Fall zum Beispiel die gesetzliche Krankenkasse) klären, um Überzahlungen und damit verbundene Forderungen anderer Träger gegen Sie zu vermeiden.
Deshalb wird die zur Nachzahlung anstehende Januar-Rente vorläufig einbehalten. Nach Klärung des Sachverhalts wird die Januar-Rente oder zumindest der Restbetrag nach Verrechnung mit anderen Leistungsträgern an Sie angewiesen.
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und Ihre Fragen zum Sachverhalt individuell zu klären. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung