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Experten-Antwort

Die Politik treibt jede Woche eine ander Sau,

von Versorger13.10.2011 | 12:09
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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durchs Dorf. Daher meine zwei Fragen bitte .: meine Scheidung war in 2001. Mein Baujahr 1951 und Rentner wegen Schwerbehinderung. Durch Vers. Ausgl. bekommt meine ( Scheidung ) ehemals Ehefrau ( 57J. ) einen Betrag X aus meiner Rente. Meine ehem. Ehefr. bezieht noch keine Rente, sondern steht noch in einem Beschäftigungsverhältnis. Muss ich schon jetzt auf diesen Abschlag verzichten ? und zweite Frage .: unsere beiden Kinder wurden seinerzeit dem Rentenkonte alleine der Ehefrau zugeschlagen, kann Selbiges noch geändert werden. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn der Versorgungsausgleich vor dem Rentenbeginn lag, haben Sie von Rentenbeginn an den Abschlag in Ihrer Rente. Die Kinder wurden wahrscheinlich schon im Zuge des Versorgungsausgleichs bei der Ehefrau rechtsverbindlich festgestellt und ist nicht mehr reparabel.

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7 Antworten

Skatrentneram 13.10.2011 | 12:26
Jawoll auf den Versorgungsausgleich müssen Sie schon jetzt verzichten, so sieht es das Gesetz vor. Und die Kindererziehungszeiten, welche Ihrer gesch. Frau zugerechnet sind, können Sie leider heute nicht mehr ändern. Die Erziehungszeiten haben sich aber wahrscheinlich beim Versorgungsausgleich bemerkbar gemacht, denn sonst hätten Sie ihrer Geschiedenen noch mehr beim Versorgungsausgleich abtreten müssen. Diesen gesamten Sachverhalt können Sie aber nicht der Politik in die Schuhe schieben, Sie bzw. Ihre ehemalige Frau haben sich doch scheiden lassen.
Versorgeram 13.10.2011 | 12:54
Dem/der Experten/in besten Dank. Dem - Skatrechner kann ich nur empfehlen - sich eine andere Spielwiese für seinen augenscheinlichen Frust zu suchen.
Schadeam 13.10.2011 | 13:47
Wegen der Kinder gibt es m.E. keinen Grund sich aufzuregen: denn egal wem die KEZ zugeordnet ist, relativiert sich das immer, wenn es zum Versorgungsausgleich kommt. Auf deutsch: nach der Scheidung ist es wurstegal wie die Kinder zugeornet wurden- die Konten sind ja ausgeglichen worden (zumindest wenn die Kindererziehungszeit in die Ehezeit fällt). Und solange beide Eltern glücklich miteinander leben ist es auch egal, wer durch die Kinder mehr Rente hat. Die Zuordnung wirkt sich eigentlich nur dann negativ aus, wenn der "falsche Ehepartner" früher verstirbt - und das ist dann Pech und niemand kann was dafür.....
Skatrentneram 13.10.2011 | 17:55
Lieber Versorger, Sie haben doch Ihren Frust rausgelassen und ich habe Ihnen dazu die Wahrheit geschrieben. Also nicht verzweifeln, das Leben geht weiter.
Paul Nickelam 13.10.2011 | 17:52
Vielleicht treiben sie endlich die "Merkel-Diktatur" und die "Griechen-Sause" durchs Dorf oder besser zum Teufel.
:-)))))am 14.10.2011 | 13:24
Tja, so ganz ohne Grund hat sich die Frau ja auch nicht scheiden lassen ;-))
Kaktusfeigeam 14.10.2011 | 20:01
Aber echt, die Weiber hat der Teufel gemacht........
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