Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Die Wette auf ein langes Leben

von Mitleser23.11.2007 | 11:18
1157 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

In den "Nachrichten" von heute ist ein entsprechender Aufsatz. U.A. wird auf die Steuer eingegangen. Mir scheint, dass da noch ein Denkfehler ist: Wenn man Rentner ist, zahlt man je nach Einkommen weniger als 25% Steuern. Die Abschlagsteuer ist 25% plus Soli, plus evtl Kirchensteuer. Macht rund 30%. Der Rentner kann bei der Einkommensteuererklärung die abgezogene Abschlagsteuer melden. Stellt sich heraus, dass der dann errechnete Steuersatz ca. 15% nur ist, gibts die Differenz zurück. Die Zinseinkünfte zählen m.E. nicht zur Steuerprogression. ?Sehe ich das richtig? P.S. Ich weiss, hier ist ein Forum der DRV, aber wenn dort in den Nachrichten so was steht, muss es einer Klärung zugeführt werden. Dank und Gruß

2 Antworten

Löscheram 23.11.2007 | 11:29
zählen Sie schon mal langsam bis 3 dann wird Ihr Beitrag gelöscht weil Sie ihn im falschen Forum geschrieben haben.Sie müssen ins Forum Schiko das Zahlenwunder oder Jens.L der glückliche Single.
Schiko.,am 23.11.2007 | 18:10
Lieber mitleser, sehe doch das ganze etwas anders. Ganz entscheidend bei einführung der abgeltungs- steuer ist ja die vermeintliche aussage" abge- golten" Dies kann bedeuten, das bisherige formular KAP ist hinfällig. Entscheidend aber dabei, nicht nur wie bisher zins, dividenden, auch kursgewinne bei aktien, zertifikate und fondsanteilen werden steuerpflichtig. Die steuerfreiheit von kursgewinnen nach 12 monaten haltefrist wird abgeschafft. Die beträge werden auch auf die freistellungsbeträge 801 / 1602 ld. vh. angerechnet. Hat schon bisher jemand höhere zinsen als 801 /1602 muß die bank vom übersteigenden betrag 30 % plus soli als steuer ans finanzamt abführen. Lag der persönliche steuersatz über 30% kam es zu nach- foderung, damit ist es vorbei. Liegt der grenzsteuersatz und 25% wird dies durch eine steuererklärung ausgeglichen.Bin sicher, auch für rentner wird es mehr als jetzt zu höheren zins/kurzgewinnen kommen. Will dies an einem extrem beispiel darlegen. Rentnerehepaar mit 65 jahren und nach 40 jahren renten- beginn in 2007. Überhaupt rechnerisch mögliche gesetzli- che höchstrente von 1878 x 12 = 22.536 und 54 % steuerpflichtig. Und 1.000 mtl.privatrente x 12 12.000 mit nur 18% steuer- pflichtig. 12.169 54% von 22536, also 46% festschreibung steuerfrei. 02.160 18% steuerpflichtig aus 12.000 07.0 jahreszins und kursgewinn 21.329 zunächst steuer pflichtig ./. folgender beträge. 02.220 9,85% kranken / pflegeversicherung 02.160 18 % gesamtbeitrag aus 12.000 dto. 01.602 zinsfreistellung für ein ehepaar 00.072 pauschbetrag sonderausgaben 15.275 tatsächlich zu versteuerndes einkommen.Keine steuer, da bei 7.665 / 15.329 led.vh erst die steuerpflicht beginnt. Andere abzugsbeträge wie haftpflichtversicherung ,etc. gar nicht aufgeführt , auch den altersentlastungsbetrag für euro 5398 zins( 7.000 . /. 1602) nicht berücksichtigt. Durch eine steuererklärung bekommt der steuerpflich- tige die von der bank abgeführte steuer aus 5398 wieder zurück. Gleichzeitig wird grundsätzlich bei einem grenz- steuersatz unter 25% die steuer ausgeglichen. Die meldung dieser beträge allein genügt nicht, das ori- ginal der steuerbescheinigung der bank ist einzureichen. Auch ich weiß natürlich, dass solche renten eher selten sind, es sollte nur der rahmen einmal in zahlen abgesteckt werden. M fG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026