Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Die Zeiten ändern sich

von Flotte Biene11.07.2011 | 21:26
2448 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin im ältesten Gewerbe der Welt tätig und würde gerne mich gerne bei der DRV rentenversichern. Steuern zahle ich keine. Ich müßte also von mir aus direkt an die DRV überweisen.Welche Möglichkeiten gibt es hier für mich?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Flotte Biene,

hier bestehen tatsächlich mehrere Möglichkeiten der Beitragszahlung. Als selbständig tätige Prostituierte können Sie einerseits die Versicherungspflicht beantragen und würden dann entsprechende Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung zahlen, andererseits wäre auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung (mit Zahlung von freiwilligen Beiträgen an die Rentenversicherung) gegeben. Welche der Beiden Versicherungen für Sie mehr Sinn macht, sollten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers erörtern.

Soweit Sie nicht selbständig tätig sind, sondern die Prostitution im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausüben, könnte auch eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer bestehen. Hier wären die Beiträge zur Hälfte auch von Ihrem Arbeitgeber zu tragen.

Bei Zweifeln am sozialversicherungsrechtlichen Status (Arbeitnehmer oder selbständig Tätiger) besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Stausfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen zu lassen. Hierfür stehen auch entsprechende Antragsvordrucke zur Verfügung:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Formulare_Publikationen/Formulare/Versicherung/_DRVB_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html?nn=38546

Unabhängig davon, welcher sozialversicherungsrechtlicher Status bei Ihnen letztlich vorliegt, kann ich Ihnen nur eine individuelle Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung empfehlen. Hier unterstütz man Sie ggf., auch gern beim Ausfüllen der notwendigen Vordrucke.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo „§ 7a SGB IV“, hallo „Amüsierter“,

zum Thema Statusfeststellungsverfahren:

Leider habe ich keinen konkreten Einblick in die bei der Clearingstelle durchgeführten oder anhängigen Statusfeststellungsverfahren. Mir ist es daher auch nicht möglich eine Aussage dahingehend zu treffen, ob und wie viele Statusfeststellungsverfahren die Tätigkeit von Prostituierten betrafen.

Zum Thema einkommensgerechte Beitragszahlung:

Soweit eine Prostituierte (oder auch ein Prostituierter) als versicherungspflichtig selbständig Tätige(r) einkommensgerechte Beiträge zahlen möchte, gelten hier beitragsrechtlich die gleichen Regelungen und Grundsätze wie bei allen anderen selbständig Tätigen auch: Maßgebendes Einkommen im Sinne der Sozialversicherung wäre damit der im Einkommensteuerbescheid des Finanzamts ausgewiesene steuerpflichtige Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit.

Ob sich die/der Prostituierte bei den notwendigen Formalitäten der Hilfe eines Steuerberaters bedient oder selbst behilft, ist hierbei grundsätzlich erst einmal ohne Belang.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

-/-am 11.07.2011 | 22:34
Beratungstermin bei nächstgelegener Beratungsstelle vereinbaren. Personalausweis nicht vergessen.
hegehosaam 12.07.2011 | 07:32
Sie sollten sich tatsächlich baldmöglichst beraten lassen. Denn unter Umständen sind Sie längst sozialversicherungspflichtig. siehe hierzu auch folgenden Link sowie insb. die dort abrufbare Verlautbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zum ProstG vom 18. November 2002 http://www.vdek.com/arbeitgeber/Informationen/prostitutionsgeset…
ein Gastam 12.07.2011 | 09:20
§7a SGB IVam 12.07.2011 | 10:58
Gab es schon einmal ein Statusfeststellungsverfahren für diesen Personenkreis??? Rein Interesse halber.
Amüsierteram 12.07.2011 | 11:35
Ja, mit folgendem Ergebnis : Status : Fest bis sehr Fest Stellungsverfahren : Abwechslungsreich Aber zurück zum Thema... Frage an den Experten : Sofern eine Selbstständigkeit vorliegt, welche Berechnungsgrundlage wird für die Zahlung der einkommensgerchten Beiträge herangezogen ? Ich persönlich kenne jetzt keine Prostituierte, die selbst eine entsprechende Buchhaltung macht noch eine, die sich eines Steuerberaters bedient...
ein Gastam 12.07.2011 | 11:44
Es hat `mal Bestrebungen der Sozialdemokraten hierzu gegeben, dann hätten aber richtige Zahlen auf den Tisch gemusst, dagegen sprachen auch rechtliche Bedenken, weil sich dann "Vermieter solcher Häuser" u. U. hätten wegen einer Prostitutionsförderung verantworten dürfen. Dieser gesamte Personenkreis galt viele Jahre als "ganz unten" - aber sollte dann plötzlich nach Gutmenschenart zur Auffüllung der maroden Sozialkassen eingeladen werden. Von den möglichen Problemen bei Arbeitslosigkeit, Krankengeld etc. noch garnicht gesprochen.
Amüsierteram 12.07.2011 | 14:55
"Flotte Biene" zahlt nach eigenen Angaben keine Steuern, macht offenbar auch )(zumindest für die Selbst. Tätigkeit) keine Steuererklärung und hat somit auch keinen für die beitragsberechnung maßgebenden Einkommensteuerbescheid...
Ein Gastam 13.07.2011 | 09:41
Wer sich noch erinnert, weiß - oder könnte wissen, dass der "Tagessteuersatz" noch in den 80ern 5.- DM betrug... und gerne über die Vermieter eingefordert wurde...Scheinheilig!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026