Hallo Flotte Biene,
hier bestehen tatsächlich mehrere Möglichkeiten der Beitragszahlung. Als selbständig tätige Prostituierte können Sie einerseits die Versicherungspflicht beantragen und würden dann entsprechende Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung zahlen, andererseits wäre auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung (mit Zahlung von freiwilligen Beiträgen an die Rentenversicherung) gegeben. Welche der Beiden Versicherungen für Sie mehr Sinn macht, sollten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers erörtern.
Soweit Sie nicht selbständig tätig sind, sondern die Prostitution im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausüben, könnte auch eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer bestehen. Hier wären die Beiträge zur Hälfte auch von Ihrem Arbeitgeber zu tragen.
Bei Zweifeln am sozialversicherungsrechtlichen Status (Arbeitnehmer oder selbständig Tätiger) besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Stausfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen zu lassen. Hierfür stehen auch entsprechende Antragsvordrucke zur Verfügung:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Formulare_Publikationen/Formulare/Versicherung/_DRVB_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html?nn=38546
Unabhängig davon, welcher sozialversicherungsrechtlicher Status bei Ihnen letztlich vorliegt, kann ich Ihnen nur eine individuelle Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung empfehlen. Hier unterstütz man Sie ggf., auch gern beim Ausfüllen der notwendigen Vordrucke.