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Experten-Antwort

Dienstfähigkeit

von Elisabeth20.01.2011 | 21:42
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16 Antworten

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Ich weiß, dass es einen Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit gibt. Ich habe eine Klage wegen krankheitbedingter Kündigung wegen mangelnder Dienstunfähigkeit gewonnen, die vor der eu Feststellung anhängig war. Inzwischen bin ich aber eu. Kann mir die DRV eine Bescheinigung für die Behörde ausstellen, dass ich meine Dienstunfähigkeit gar nicht mehr untersuchen lassen muss?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

ich kann mich dem Beitrag von KSC nur anschließen. Legen Sie Ihrer Behörde den Rentenbescheid vor, alles weitere wird dann sicher von dort veranlasst werden.

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15 Antworten

Asozialrechtleram 20.01.2011 | 22:15
Die DRV sollte keinesfalls einen solche Bescheinigung ausstellen,das ist genauso gefährlich wie eine Schweigepflichtsentbindung Ihrerseits ! Man kann ja nicht wissen,was daraus entstehen kann. ;-)
KSCam 20.01.2011 | 22:41
Wenn Sie eu sind dann hat das doch jemand festgestellt und Sie haben das hoffentlich schriftlich. Wenn Sie hingegen nichts schriftliches haben, woher wissen Sie dann, dass Sie eu sind? -:) Das können Sie "der Behörde" doch vorlegen - was die dann damit machen, weiß keiner bei der DRV.
KSCam 20.01.2011 | 22:41
Wenn Sie eu sind dann hat das doch jemand festgestellt und Sie haben das hoffentlich schriftlich. Wenn Sie hingegen nichts schriftliches haben, woher wissen Sie dann, dass Sie eu sind? -:) Das können Sie "der Behörde" doch vorlegen - was die dann damit machen, weiß keiner bei der DRV.
KSCam 21.01.2011 | 09:19
Sie sollten generell kürzer treten! :-o
Elisabetham 21.01.2011 | 15:48
Hallo Leute, die Behörde weiß doch noch nicht einmal was es bedeutet eu zu sein. Ich konnte es selbst nicht glauben, aber es ist leider wahr. Deshalb bräuchte ich die Bescheinigung.
W*lfgangam 21.01.2011 | 17:32
>...was es bedeutet eu zu sein na devilseidank, 'eu' kennen auch nur noch Behörden, die noch mit den Neandertalern ums Mammut tanzen und völlig gesetzesresistent sind ;-) Gruß w.
Elisabetham 21.01.2011 | 20:52
Hallo W*lfgang! Natürlich habe ich em-Rente gegenüber der Behörde gesagt. Ich sage noch hier im Forum eu. Hier sitzen eben noch Experten, die diesen Begriff kennen. Mein Erstinstanzlicher Richter hat auch den alten den § 45 LBG in der alten Form zitiert und hat statt körperlichen Zustand körperliches Gebrechen gesagt.
W*lfgangam 21.01.2011 | 23:14
...König ist König, und EU =|= EM ...ich frag mich, wie die Loitz sich an den EUR gewöhnen konnten ?! Ich sag jetzt nicht, dass (fast) jede Frau nach Heirat den 'neuen' Namen hinter dem Tätschelnamen spontan behalten kann ...und das wir kein 'Reich' mehr haben, geht auch in den Kopf rein, komisch ...warum wird dann nicht mehr von IVR (Invalidenrente) geredet ? ...ich schätze DDR geht schneller aus den Köpfen raus ;-) tzzz ...und wie manche Ihre neue Adresse nach Umzug überhaupt behalten können - mir schleierhaft. !!! BU/EU verwirrt schlicht, wenn man zu dem alten Recht dazu keine Fragen hat - vielleicht fehlts dann aber auch an geistiger Initiative von 'oben' in diesen Bereichen/einem selbst. Ist ja erst 10 Jahre her, sich an EM zu 'gewöhnen' ... Gruß w.
Sozialrechtleram 22.01.2011 | 09:03
Hallo Elisabeth, bitte berichte doch hier über deinen Prozess und was du dort alles erlebt hast. Gerade auch beim § 45 LBG in der alten Form gibt es ja datenschutzrechtlich einige Dinge zu beachten. Würde mich doch sehr interessieren wie das gelaufen ist.
Elisabetham 22.01.2011 | 16:22
Hallo Sozialrechtler! Der Erstinstanzliche Richter hat den § 45 LBG a. F zitiert. In dieser Fassung steht noch Gebrechen. In der neuen Fassung wurde das Wort durch Zustand ersetzt. Da ich ein Rechtsmittel einlegen wollte, was im Urteil nicht zugelassen war, habe ich nach §§ 119, 120 VwGO Urteilsberichtigung beantragt. Die Urteilsberichtigung wurde abgelehnt, was ich nicht so schlimm fand, denn ich wollte die OVG-Richter schon einmal für Fehler des Richters sensibilisieren. Es erging dann eine § 130a VwGO Entscheidung zu meinen Gunsten.
Elisabetham 22.01.2011 | 15:58
Hallo W*lfgang! Ich finde, dass em den körperlichen Zustand verniedlicht und vernebelt. Ein Begriff wie Invalidenrente auch, wenn man ihn noch nie gehört hat, sagt deutlich, was Sache ist. Ich glaube, dass, wenn ich diesen Begriff verwendet hätte, kein Erklärungsnotstand gegenüber der Behörde aufgetreten wäre.
Sozialrechtleram 20.01.2011 | 23:24
Ich habe Sie für viel klüger gehalten, als dass Sie auf einen solch offensichtlichen Fake hereinfallen. Was Die Formalien etc. betrifft, sind Sie ein richtig guter Mann. Ihre Beratungen diesbezüglich sind exzellent. Was die spezielle Juristerei betrifft, so sollten Sie etwas kürzer treten, wenn es an das Eingemachte oder Verfassungsrechtliche geht.
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