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DienstJahre bei der Deutschen Reichsbahn

von URM40120.04.2007 | 17:49
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Gibt es eine Vergütung für 36 Jährige zugehörigkeit zur Deutschen Reichsbahn

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo URM401,

für eine Bewertung von Beschäftigungszeiten bei der ehemligen Deutschen Reichsbahn gilt folgendes:

Als Verdienst zählen der tatsächlich erzielte Arbeitsverdienst, für den Pflichtbeiträge gezahlt worden sind,

sowie der Verdienst für den Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) gezahlt worden sind.

Für Zeiten der Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn vor dem 01. Januar 1974 gelten dabei für einen

nachgewiesenen Arbeitsverdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der ehemaligen DDR Beiträge

zur FZR als gezahlt, d. h. auch ein oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der ehemaligen DDR liegender

Arbeitsverdienst wird angerechnet.

Für Zeiten der Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn im Zeitraum vom 01. Januar 1974 bis zum

30.06.1990 gelten Beiträge für einen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der ehemligen DDR liegenden

Arbeitsverdienst nur bis zu 650 Mark monatlich als gezahlt und dies auch nur dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis

bei der Deutschen Reichsbahn am 01. Januar 1974 bereits zehn Jahre lang ununterbrochen bestanden hat.

Hat das Beschäftigungsverhältnis bei der Deutschen Reichsbahn am 01. Januar 1974 nicht zehn Jahre lang

ununterbrochen bestanden, wird der Verdienst nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der ehemaligen DDR

berücksichtigt.

Eine besondere Abgeltung von Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn in der ehemaligen DDR,

die dem in der ehemaligen DDR geltenden Steigerungsbetrag für diese Zeiten entspricht, gibt es nicht.

Die Verfassungsbeschwerden von zwei betroffenenPersonen, die eine besserer Bewertung der Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn bzw. eine eigenständige, die Rente der Rentenversicherung ergänzende Zusatzleistung verlangten, wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

M.E. kann es sein, dass es dafür keine Betriebsrentenansprüche mehr geben wird - da dies auch für andere Bereiche im Wege der Wiedervereinigung durch die Treuhand Gesellschaft gestrichen wurde.

Verbindliche Auskünfte aber auch dazu kann man Ihnen bei der Knappschaft-Bahn See erteilen.

MfG

11 Antworten

?am 20.04.2007 | 19:16
Was soll das für eine Vergütung sein? Sie haben doch wohl damals Ihren Lohn/Ihr Gehalt erhalten...
Unbekanntam 21.04.2007 | 00:25
Hallo URM401, ein bisschen mehr Mühe sollten Sie sich schon bei der Fragestellung machen. Sie meinen wohl, ob Sie von dieser Zeit eine Rente/Pension bekommen würden. Die Frage kann Ihnen niemand beantworten. Schreiben Sie einen Brief an die Bahn. Selbst da habe ich meine Zweifel, dass sich was ergibt. Wieso fällt Ihnen das erst heute ein?
Skrennam 21.04.2007 | 07:59
Ich vermute, es handelt sich um eine Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn in der ehemaligen DDR. Diese Beschäftigung unterlag seinerzeit höchstwahrscheinlich der Versicherungspflicht. Stellen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Kontenklärung.
Skrennam 21.04.2007 | 08:00
Der für Sie zuständige Träger ist die DRV Knappschaft-Bahn-See (KBS) mit Sitz in Frankfurt am Main. Sollte Ihr Versicherungskonto zur Zeit bei einem anderen Träger der DRV geführt werden, so wird dieses bei Vorliegen von Bahn-Zeiten an die KBS abgegeben.
dildoam 21.04.2007 | 10:22
URM 401, schreibe doch Margot Honecker.. z.zt. in Mexiko... die hat noch MÄUSE von ERICH.... viel erfolg dildo
Amadéam 21.04.2007 | 11:24
Die bisherigen Kommentare in Ihrer Angelegenheit waren irgendwie nicht sehr qualifiziert und wenig hilfreich. Ich glaube, dass Sie und Ihre geleistete Arbeit etwas mehr Respekt verdienen - dieses sage ich Ihnen als “Wessi”. Vielleicht meinen Sie die Problematik der Überführung von spezieller in der DDR erworbener Versorgungsanwartschaften in das System der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland? Lesen Sie sich bezüglich Ihrer Berufsgruppe schon mal in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050830_1bvr061699.html Der Experte oder die Expertin kann Ihnen diesbezüglich evtl. weitere Erläuterungen liefern. Alles Gute wünscht Ihnen Amadé
Unbekanntam 21.04.2007 | 13:25
Liebe Amadé, Ihr dauerhaufte Nörglerei hier im Forum ist nervig. Bevor Sie die Antworten von anderen Forumsteilnehmern subjektiv gesehen, negativ darstellen, sollten Sie sich erst einmal an die eigene Nase fassen. Mit Ihrer Antwort zeigen Sie, dass Sie selbst nicht genau wissen (können), was URM401 genau meint, so dass Sie auch nur Raten. Unterlassen Sie bitte daher derartige negative Äußerungen im Rahmen des Respekts und Höfflichkeit dieses Forums.
Richtigam 21.04.2007 | 14:00
......das sehe ich ganz genauso !
skatam 22.04.2007 | 10:35
URM401... Gysi oder PDS besitzen MILLIARDEN auf dubiösen konten im ausland..... skat
dildoam 22.04.2007 | 10:32
dafür hat der IDIOT den beitrag gelöscht.... er muß ja etwas tun..WECHSELDIEN STZULAGE... schönen sonntag dildo
URM401am 30.04.2007 | 04:29
Besten Dank an Amade,Experte und Skrenn,eure Antworten waren mir sehr Hilfreich Meine Frage zu den Dienstjahren bei der Deutschen Reichsbahn,war etwas unglücklich ausgedrückt. Ichmeinte ,steht einen eine Betriebsrente nach 36 Dienstjahren bei der DR.zuoder nur die Sozialrente.Nach meinen wissen bekommen in Großbetrieben,zum beispiel Siemens,AEG,DB.usw.Rentenberechtigte eine Betriebsrente die etwas besser ist als die Sozialrente.Aber es scheint sicherlich nur ein Traum zu sein. Ps.zur Persohn 63J. Invaliede 50%.kein wunder nach so vielen Jahren im Gleisbau. Ausgeübte Tätigkeit:Betriebsschlosser,Elektriker,Triebfahrzeugführer,Kranführer,und weiterer kleinerer Qualifizierungen
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