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Dienstuntauglich oder erwerbsunfähig?

von Lapsus15.05.2007 | 17:29
2695 Ansichten
11 Antworten
Guten Tag, ich soll von meinem Arbeitgeber (ÖD) zur Tauglichkeitsuntersuchung mit dem Ziel der Anerkennung einer Dienstuntauglichkeit. Ist das gleichzusetzen mit einer Erwerbsunfähigkeit, was kann ich tun, wenn ich nicht einverstanden bin? Was muss ich tun, wenn ich einverstanden bin?

4 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 16.05.2007 | 10:14

Hallo Lapsus,

geht es bei Ihnen um die Dienstunfähigkeit im Rahmen eines Beamtenverhältnisses? Wenn ja, können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Fragen zum Beamtenrecht können im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung leider nicht beantwortet werden. Hier empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit Ihrem Dienstherrn oder einem Beamtenvertreter Ihres Personalrats...

Moderatoren-Antwortam 16.05.2007 | 12:27

Auch für diesen Fall sind die Aussagemöglichkeiten innerhalb dieses Forums eher gering. Grundsätzlich aber soviel:

Eine Dienstuntauglichkeit ist keinesfalls mit einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung nach dem Recht der Rentenversicherung gleichzusetzen - könnte aber gleichwohl auf eine solche hindeuten. Zur arbeitsrechtlichen Frage wird Ihnen am ehesten der Personalrat/Betriebsrat weiterhelfen können. Fraglich ist auch, welche Alternativen Ihnen Ihr Arbeitgeber für den Fall der Dienstuntauglichkeit anbietet. Abhängig davon kann es durchaus auch Sinn machen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beim Rentenversicherungsträger zu stellen.

Moderatoren-Antwortam 21.05.2007 | 10:51

Hallo Lapsus,

wenn Sie sich bereits in Altersteilzeitarbeit befinden und eine Dienstunfähigkeit festgestellt wird, ist davon auszgehen, dass die Altersteilzeitarbeit vorzeitig beendet wird. Es tritt ein so genannter Störfall ein. Das bedeutet, dass Ihnen zum Beispiel das bereits erwirtschaftete Wertguthaben ausgezahlt wird. Zu den Auswirkungen einer eventuellen Dienstunfähigkeit auf Ihr Altersteilzeitarbeitsverhältnis sollten Sie sich ebenfalls am besten an Ihre Personalabteilung oder den Betriebsrat wenden. Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswirkungen auf die Inanspruchnahme einer Altersrente von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.

Moderatoren-Antwortam 12.07.2007 | 10:16

Hallo, Lilli,

es besteht nur die Möglichkeit, Rente wegen Alters oder eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. Wir gehen davon aus, aufgrund Ihres Alters, dass für Sie nur die Rente wegen Erwerbsminderung zutreffen könnte. Es müssen hier bestimmte versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Voraussetzung ist, dass in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sind. Da Sie angeben, noch nie berufstätig gewesen zu sein, kann wohl kein Rentenanspruch bestehen.

Ansonsten empfehlen wir Ihnen, eine kostenfreie Beratung in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe aufzusuchen.

7 Antworten

Lapsusam 16.05.2007 | 12:14
Nein, es geht um ein Angestelltenverhältnis im Öffentlichen Dienst.
Schadeam 16.05.2007 | 12:30
die Begriffe dienstuntauglich und erwerbsunfähig/voll erwerbsgemindert sind nicht identisch. Beispielsweise bei der Post wurden viele Mitarbeiter als postdienstuntauglich freigesetzt, deren Antrag auf EM Rente aber abgelehnt wurde, weil die RV sie nicht als erwerbsgemindert sieht. Wenn Sie mit dem beabsichtigten Vorgehen Ihres AGs einverstanden sind, können Sie ja parallel zum dortigen Verfahren den Rentenantrag stellen und abwarten, was rauskommt. Sind Sie anderer Meinung als Ihr Arbeitgeber, müssen Sie versuchen zu verhindern, dass Sie dienstuntauglich werden (am besten fallen Sie dann nicht durch Krankheitszeiten auf- denn wer regelmäßig zur Arbeit kommt, steht wohl nicht in Verdacht dienstuntauglich zu sein). Dazu kann Ihnen aber online wohl kein Mitarbeiter der RV Tipps geben. Das sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen,
Lapsusam 17.05.2007 | 00:15
OK. Danke, bis dahin. Nun interessirt mich, was passiert, wenn ich dienstuntauglich bin, einen Altersteilzeitvertrag habe, aber noch 18 Monate aktive Phase vor mir habe, aber nicht mehr in der Lage bin, diesen Vertrag so einzuhalten. Was soll ich tun?
Lapsusam 18.05.2007 | 20:10
Hier meldet sich Lapsus noch mal. Hat nicht doch jemand einen Rat für mich?
lotscheram 19.05.2007 | 11:40
Hallo Lapsus, wie schon erwähnt wurde, Dienstuntauglich ist ein Sachverhalt, der sich auf Deine jetzige Tätigkeit beim jetzigen AG bezieht, bedeutet aber nicht gleichzeitig " voll oder teilweise Erwerbsgemindert" zu sein, denn bei Letzterem Sachverhalt zieht man eine Bedschäftigung von bis zu 6 Std. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht. . Wenn dadurch ein ATZ-Vertrag nicht mehr eingehalten werden kann und Sie befinden sich in der aktiven Phase, müsste ja der AG kündigen, wenn eine anderweitige Beschäftigung im Betrieb nicht mehr möglich ist. Sollte es sich um die passive Phase handeln, gibt es überhaupt keinen Grund sich Dienstuntauglich machen zu lassen. . Kündigt der AG, worauf ich es ankommen lassen würde, stehen Dir sicher auch die sich aus betrieblichen Vereinbarungen ergebenden Abfindungen zu. Außerdem würde ich mich dann zur Arbeitsagentur begeben und mich arbeitslos melden, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Vor Ablauf des Leistungsanspruchszeitraums würde ich dann die Erwerbsminderung beantragen, wenn sich am Befinden nichts geändert hat oder vom Alter her eine andere Rente nicht beantragt werden kann oder zu höheren Abzügen führen würde. Usermeinung
Lapsusam 28.05.2007 | 11:41
Danke für die Auskunft bis dahin. Was mich nun noch stört, wie kann ich von meinem AG (Personalrat, Personalabteilung) eine unparteiische Antwort erhalten, sind die es doch, die mich loswerden wollen.
Lilli**am 11.07.2007 | 15:38
Ich habe eine Frage. Also das Arbeitsamt hat mich jetzt schon dreimal arbeitsunfähig geschrieben. Ich sollte im September eine Ausbildung zur Bürokauffrau in einer Firma anfangen die extra für Behinderte ist. Doch wenn ich Arbeitsunfähig geschrieben bin zahlt das Arbeitsamt nicht dem Arbeitgeber das Geld was er eigentlich dafür bekommen müsste, wenn er mich einstellt. Das Arbeitsamt wird diesen Test jedes Jahr mit mir machen, aber jetzt ist die Frage: Wie kann ich überleben, wenn ich nichts verdienen kann? Soll ich mich von meinem Mann abhängig machen oder bekomm ich doch schon Rente auch wenn ich noch nicht gearbeitet habe?
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