Hallo Lapsus,
geht es bei Ihnen um die Dienstunfähigkeit im Rahmen eines Beamtenverhältnisses? Wenn ja, können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Fragen zum Beamtenrecht können im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung leider nicht beantwortet werden. Hier empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit Ihrem Dienstherrn oder einem Beamtenvertreter Ihres Personalrats...
Auch für diesen Fall sind die Aussagemöglichkeiten innerhalb dieses Forums eher gering. Grundsätzlich aber soviel:
Eine Dienstuntauglichkeit ist keinesfalls mit einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung nach dem Recht der Rentenversicherung gleichzusetzen - könnte aber gleichwohl auf eine solche hindeuten. Zur arbeitsrechtlichen Frage wird Ihnen am ehesten der Personalrat/Betriebsrat weiterhelfen können. Fraglich ist auch, welche Alternativen Ihnen Ihr Arbeitgeber für den Fall der Dienstuntauglichkeit anbietet. Abhängig davon kann es durchaus auch Sinn machen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beim Rentenversicherungsträger zu stellen.
Hallo Lapsus,
wenn Sie sich bereits in Altersteilzeitarbeit befinden und eine Dienstunfähigkeit festgestellt wird, ist davon auszgehen, dass die Altersteilzeitarbeit vorzeitig beendet wird. Es tritt ein so genannter Störfall ein. Das bedeutet, dass Ihnen zum Beispiel das bereits erwirtschaftete Wertguthaben ausgezahlt wird. Zu den Auswirkungen einer eventuellen Dienstunfähigkeit auf Ihr Altersteilzeitarbeitsverhältnis sollten Sie sich ebenfalls am besten an Ihre Personalabteilung oder den Betriebsrat wenden. Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswirkungen auf die Inanspruchnahme einer Altersrente von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.
Hallo, Lilli,
es besteht nur die Möglichkeit, Rente wegen Alters oder eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. Wir gehen davon aus, aufgrund Ihres Alters, dass für Sie nur die Rente wegen Erwerbsminderung zutreffen könnte. Es müssen hier bestimmte versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Voraussetzung ist, dass in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sind. Da Sie angeben, noch nie berufstätig gewesen zu sein, kann wohl kein Rentenanspruch bestehen.
Ansonsten empfehlen wir Ihnen, eine kostenfreie Beratung in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe aufzusuchen.
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