Während der Altersteilzeit werden einerseits Rentenversicherungsbeiträge aus dem tatsächlich laufend bezogenen Arbeitsentgelt gezahlt. Andererseits muss der Arbeitgeber zusätzlich sogenannte Aufstockungsbeträge bezahlen, deren Höhe - vereinfacht gesagt - vom Arbeitsentgelt abhängt, das ohne die Altersteilzeit gezahlt würde.
Als laufendes Arbeitsentgelt, das während der Altersteilzeitarbeit gewährt wird, kommen auch Sachbezüge (z. B. ein Dienst-PKW) in Betracht. Ein Dienst-PKW ist mit einem Prozent des Listenpreises als monatliches Arbeitsentgelt anzusetzen.
Dieser Betrag wirkt sich auch bei der Berechnung der Aufstockungsbeiträge erhöhend aus.
Sollte der Dienst-PKW während der Freistellungsphase nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, dann würde sich sowohl das laufende Arbeitsentgelt als auch die Höhe der Aufstockungsbeiträge entsprechend verringern.
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