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Experten-Antwort

Differenz zw. Arzt und Rehaklinik! Neue Reha?

von herrmeier14.11.2011 | 10:00
1494 Ansichten
4 Antworten

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Guten Morgen, habe auch meinen Rehabericht erhalten. Lt. Rehaärzte bin ich (aus rheumatischer Sicht) 6 und mehr Stunden am Tag (kein heben, abwechselnde Tätigkeit etc) in der Lage zu arbeiten. Psychologischer Befund sollte vom Rententräger noch eingeholt werden. Lt. meinen Ärzten (Rheumatologe, Psychologe) bin ich es nicht! Max 4-5 Stunden (ohne Schub!) am Tag. Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde von der Rehaklinik empfholen (Antrag habe ich schon gestellt). Arbeitsplatz habe ich keinen. Bin seit über 6 Monaten AU! Und auch jetzt nach der Reha (AU aus Reha). Bin Kaufmann und 42J. alt. Was bedeutet das Ganze? Wie gehts nun weiter? Rententräger (Antrag LTA) Krankenkasse? Soll ich Einspruch gegen den Rehabericht einlegen? Danke!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

nach Ihren Ausführungen haben Sie bereits einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Die Deutsche Rentenversicherung wird unter anderem Anhand des vorliegenden Entlassungsberichtes prüfen, ob derartige Leistungen in Betracht kommen. Nachdem die Rehaklinik diese empfohlen hat stehen die Aussichten günstig. Falls Sie mit der Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind können Sie im Bedarfsfall Widerspruch erheben.

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3 Antworten

Nixam 14.11.2011 | 11:30
Wenn Sie aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wurden, dann prüft der RV-Träger, ob Ihnen eine Rente gewährt werden muß von amtswegen oder ob für Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Frage kommen. Bei letzten erhalten Sie einen Termin beim Fachberater für Rehabilitation von der DRV und müssen dort antreten und sich beraten lassen. Ob und welche Maßnahmen für Sie in Frage kommen, kann ich von hier aus nicht abschätzen. Auf jeden Fall sind Sie erstmal mit dem Krankengeld finanziell abgesichert. Viele Grüße Nix
Najaam 14.11.2011 | 10:13
Das kommt doch in der Praxis häufig vor, dass ein Arzt was anderes als der Andere meint. Solange noch kein Bescheid vorliegt können Sie gar nichts machen. Wenn er vorliegt, können Sie Widerspruch einlegen wenn Sie nicht einverstanden sind.
Alltagsbegleiteram 14.11.2011 | 16:56
Ich nehme an, dass Sie in Ihrem jugendlichen Alter von zweiundvierzig Jahren den Rentenbezug gern noch etwas verschieben möchten. Als Kaufmann verfügen Sie über eine solide Basis. Eine Teilhabe am Arbeitsleben könnte eine gute Chance sein, weiterhin berufstätig zu sein. Allerdings sollten Sie sich den geeigneten Maßnahmeträger selbst aussuchen.
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