Hallo,
nach Ihren Ausführungen haben Sie bereits einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Die Deutsche Rentenversicherung wird unter anderem Anhand des vorliegenden Entlassungsberichtes prüfen, ob derartige Leistungen in Betracht kommen. Nachdem die Rehaklinik diese empfohlen hat stehen die Aussichten günstig. Falls Sie mit der Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind können Sie im Bedarfsfall Widerspruch erheben.