Hallo Opa Alfred,
aufgrund des Flexirentengesetzes ist es durchaus möglich, dass Sie trotz Rentenbezug weiter arbeiten. Bei einer 'vorgezogenen Altersrente' dürfen Sie damit in diesem Jahr (erhöhter Freibetrag) ab Rentenbeginn noch 46.060,00 EUR verdienen, normalerweise beträgt der Freibetrag 6.300,00 EUR.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis eigentlich zum Rentenbeginn endet (bereits gekündigt ist/lt. Vertrag mit Rentenbezug endet), müssen Sie hier mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen.
Hierzu gibt es tatsächlich Regelungen, dass z.B. nicht beim selben Arbeitgeber nach einem vollen Arbeitsverhältnis dann ein 'Minijob' nahtlos anschließen kann, weil dies dann kein neuer Vertrag wäre.
Das betrifft dann aber das Thema Arbeitsrecht, weshalb Sie sich ggfs. hierzu noch gesondert informieren sollten.
Aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht wäre dann nur zu berücksichtigen, dass z.B. eine Urlaubsabgeltung, die dann zum Zeitpunkt der Beendigung des (ursprünglichen) Arbeitsvertrages ausbezahlt wird, ebenfalls als Hinzuverdienst zur Rente angerechnet wird.
Aber auch wenn es sich 'nur' um einen Minijob handelt, würde dann auch das Einkommen als Hinzuverdienst berücksichtigt werden. Mit aktuell den o.a. Freibeträgen.
Sofern Sie mehr als 'Minijob' arbeiten sollten Sie berücksichtigen, dass Sie aus dem Arbeitseinkommen dann 'als Rentner' nur einen Krankengeldanspruch haben, wenn die Rente als Teilrente bezogen wird. Hierzu erhalten Sie verlässliche Auskünfte direkt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Zur Möglichkeit des Hinzuverdienstes können Sie sich ansonsten auch noch in der Broschüre
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
informieren.
Und für die weiteren Diskussionen im Kollegenkreis finden Sie hier die verschiedenen Möglichkeiten, trotz Rente noch weiter arbeiten zu dürfen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Viel Spaß bei der Weiterarbeit und alles Gute!