Hallo,
beim Durchführungsweg der Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber bei einem Versicherungsunternehmen auf das Leben seines Arbeitnehmers abschliesst. Bezugsberechtigt sind nur der Arbeitnehmer selbst sowie seine Hinterbliebenen.
Sind keine Hinterbliebenen - wie in Ihrem Fall - vorhanden, kann im Todesfall vor Rentenbeginn ein Sterbegeld an jede beliebige Person gezahlt werden.
Der Arbeitnehmer kann bei einer Direktversicherung grundsätzlich nicht vor Erreichen des Rentenalters einseitig über das Guthaben verfügen.