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Experten-Antwort

Direktversicherung

von Karin Ausst22.02.2013 | 00:42
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3 Antworten

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Guten Abend ins Forum! Ich habe zu folgendem Punkt ein Anfrage: Ich, Jahrgang 1959 habe in 12/2002 vor meiner Frühberentung eine (Direktvericherung) Renten-versicherung mit aufgeschobener Renten-zahlung abgeschlossen. In 2006 bin ich Frührenterin geworden. Nun meine Frage: Ich habe keine Erben den ich was hinterlassen kann. Wer bekommt eigentlich das Geld wenn ich vor Ende also 2024 versterbe mein Geld, denn ich kann es mir auch nicht nach 12 Jahren auszahlen, so die Versicherung! Ist das überhaupt richtig oder was kann ich machen, damit ich jetzt noch zu Lebzeiten mein eingezahltes Geld erhalte? Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten. Beste Grüsse Karin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

beim Durchführungsweg der Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber bei einem Versicherungsunternehmen auf das Leben seines Arbeitnehmers abschliesst. Bezugsberechtigt sind nur der Arbeitnehmer selbst sowie seine Hinterbliebenen.

Sind keine Hinterbliebenen - wie in Ihrem Fall - vorhanden, kann im Todesfall vor Rentenbeginn ein Sterbegeld an jede beliebige Person gezahlt werden.

Der Arbeitnehmer kann bei einer Direktversicherung grundsätzlich nicht vor Erreichen des Rentenalters einseitig über das Guthaben verfügen.

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2 Antworten

Anneam 22.02.2013 | 10:53
Also, nicht vergessen: Jemanden eintragen lassen, der das Geld im Fall Ihres Todes bekommt, ob Freundin oder der Pfarrer.
vereniam 23.02.2013 | 07:38
Guten Tag Frau Ausst, mit Verlaub ist die Antwort vom Experten nicht richtig. Wenn Sie die Direktversicherungen in 12/2002 abgeschlossen haben, haben Sie einen Vertrag nach §40b Estg, bei allen Direktversicherungen die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen, wurden die Einzahlungen pauschal besteuert und sind bei der Auszahlung steuerfrei (aber Sozi.-Pflichtig). Desweiteren haben Sie bei Ihrem Vertrag eine freie Vererbarkeit, sprich sie können im Bezugsrecht eine x-belibige Person eintragen oder aber auch eine Institution ihrer Wahl. Desweiteren sollten Sie in Ihre Bedingungen des Vertrages schauen, bei Rentenversicherungen besteht meistens die Option die Vertragslaufzeit um fünf Jahre zu verkürzen. In den Bedingungen zu finden unter dem Stichwort "flexibler Rentenbeginn".
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