Hallo Mitlesender,
§1a ABS.1 Betr. AVG gewährt Arbeitnehmern einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Arbeitnehmer i. S. d. §1a Betr.AVG sind Personen, die auf Grund ihrer Beschäftigung oder Tätigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (§17 Abs.1 satz 3 BetrAVG).
Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Sie, wenn Sie bei der geringfügigen Tätigkeit auf die Versicherungsfreiheit verzichten und den Aufstockungsbetrag zahlen. Die daneben ausgeübte selbständige Tätigkeit ist dabei ohne Belang.