Hallo Matthias,
wie siehe hier richtig dargestellt hat, gilt eine Direktversicherung nicht als Hinzuverdienst im Sinne des §96a SGB VI und muss deshalb auch nicht mitgeteilt werden.
Bezüglich der Auswirkungen der Direktversicherung im Bereich der Krankenversicherung bitten wir Sie, sich direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung