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Experten-Antwort

Direktversicherung

von Matthias20.09.2021 | 20:48
98 Ansichten
3 Antworten

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Ich erhalte eine nun mittlerweile unbefristete EM Rente seid diesem Jahr , jetzt wird im Januar eine Direktversicherung ausgezahlt die ich bei meinem ehemaligen Arbeitgeber abgeschlossen hatte Muss ich diesen Betrag angeben als Einkünfte ? Bei der Krankenversicherung wird ja sowieso etwas abgerechnet auf 10 Jahre bezogen, aber es ist ja eine Rentendirektversicherung die nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Danke im Voraus für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Matthias,

wie siehe hier richtig dargestellt hat, gilt eine Direktversicherung nicht als Hinzuverdienst im Sinne des §96a SGB VI und muss deshalb auch nicht mitgeteilt werden.

Bezüglich der Auswirkungen der Direktversicherung im Bereich der Krankenversicherung bitten wir Sie, sich direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Siehe hieram 21.09.2021 | 02:16
Hallo Matthias, eine Direktversicherung gilt nicht als Hinzuverdienst im Sinne des §96a SGB VI und muss deshalb auch nicht mitgeteilt werden. Hinweis am Rande: Haben Sie in den Vertragsunterlagen geprüft (bzw. es durch Rückfrage geklärt), ob diese Versicherung nicht auch bereits bei Erwerbsminderung bezahlt? Durch die Verteilung auf 10 Jahre ergibt sich meist ein monatlicher Betrag, der nur dann nur deshalb beitragspflichtig zur KV wird, weil er über dem Freibetrag (zzt. ca. 164 EUR) liegt. Wenn zudem noch eine 'Vererbung' dieser Versicherung vereinbart war, könnte eine vielleicht vorhandene 'Witwe in spe' auch später noch von der 'lebenslangen' Zusatzrente profitieren, was mit vorzeitiger Kapitalauszahlung dann aber entfällt. Vielleicht einfach doch noch mal nachlesen? Alles Gute!
Matthiasam 21.09.2021 | 08:14
Danke an siehe hier für die Tips und auch Danke an das Expertenteam
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