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Direktversicherung kündigen

von tom12.01.2010 | 11:28
3448 Ansichten
6 Antworten
hallo, nachdem ich versucht habe, eine alte Lebensversicherung von meinem ehemaligen AG zu kündigen und trotz Verlusten zum Rückkaufswert auszahlen zu lassen musste ich trotz im Vertrag stehendem Rückkaufswertes hören, dass der Vertrag unkündbar und nicht abtretbar ist. Ist das etwa wahr??? und gibt es irgendwelche Tricks um den Vertrag doch zu kündigen. Danke im Vorraus für jede Antwort

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.01.2010 | 09:52

Da auch wir natürlich nicht das "Kleingedruckte" Ihres Vertrages kennen, können wir Ihnen keine abschließende Empfehlung geben. Allerdings können Sie vielleicht für die Gespräche mit Ihrer Lebensversicherung einige nützliche Hinweise aus den Beiträgen von "Berater" oder Kollektor" entnehmen.

5 Antworten

Berateram 12.01.2010 | 11:53
Da hier niemand ihren Vertrag im Einzelnen dazu kennt, wird ihnen auch niemand etwas konkretes dazu sagen können. Ob gekündigt werden kann und zu welchen Bedingungen sollte sich zweifelsfrei aus ihren Vertragsbedingungen ergeben , die Sie ja auch seinerzeit bei Abschluss des Vertrages unterschreiben und damit abgesegnet haben. Ein Trick um aus Versicherungsverträgen vorzeitig heraus zu kommen , ist übrigens keine Beiträge mehr zu zahlen. Die Versicherung wird zwar mahnen , aber dann letzlich den Vertrag von sich aus auflösen....
Kollektoram 12.01.2010 | 16:17
Bei Ihrer Direktversicherung handelt es sich offensichtlich um eine betriebliche Altersvorsorge. Die ist tatsächlich unkündbar und unpfändbar. Beitragsfreistellung ist möglich aber im Normalfall ( bestehendes Arbeitsverhältnis, pauschale Versteuerung bei Altverträgen ) nicht vorteilhaft, falls der neue AG die DV weiterführen würde.
tomam 13.01.2010 | 09:53
Danke für die schnellen Antworten. Ja, es handelt sich um eine Altersvorsorge. Doch ist es in der Police nicht zu erkennen, das sie nicht kündbar ist. Es ist sogar der jeweilige Rückkaufswert fur jedes Jahr angegeben. In meinen Augen sind diese Versicherungen Betrug. Wenn man den AG wechselt und eine andere Art Altersvorsorge hat. Im Vertrag kann man nicht erkennen, dass dieser nicht kündbar ist. Es hätte nur möglich sein können, das man über andere Umwege diese miesen Verträge kündigen oder veräußern kann. danke für die Rückmeldungen
Kollektoram 13.01.2010 | 14:41
Das Problem ist nicht die Versicherung an sich sondern die Verknüpfung mit der betrieblichen Altersvorsorge. Es gab Vorteile bei Steuer und Sozialbeiträgen. Kündigung zum Rückkaufwert ist deshalb nicht möglich. Wenn der Vertrag noch nicht lange läuft gibt es die Möglichkeit der Rückabwicklung. Dann müssen alle Steuervorteile und die Sozialbeiträge, auch die des Arbeitgebers nachbezahlt werden. Das wäre sehr unvorteilhaft und deshalb gibt es hier keine einfache Kündigung im üblichen Sinne.
bAV - Spezialistam 14.01.2010 | 13:15
Hallo tom, grundsätzlich ist die Aussage der Unkündbarkeit vor dem 60. Geburtstag nicht möglich; dennoch hat Ihr alter arbeitgeber die Möglichkeit einer Abfindung "aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses" sofern die zukünftige Rente nicht höher als 1% der monatlichen Bezugsgrösse oder das Kapital nicht höher als 12/10 der Bezugsgrösse SGB II § 18. Die Fristen, welche einzuhalten sind, ergebn sich aus gleicher Quelle. MFG
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