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Direktversicherung und KV

von Neuling21.03.2007 | 10:49
2489 Ansichten
8 Antworten
Hallo, habe nochmals eine Frage zu den Direktversicherungen. Diese werden momentan durch Umwandlung von Einmalzahlungen vom Arbeitgeber gezahlt. Hiervon sind später dann bei der Auszahlung Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.....So weit so gut. Wie verhält es sich aber nun, wenn ich aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide, und die Beiträge dann selber, aus eigener Tasche weiter zahle ? Diese müssten doch eigentlich von der Vers.gesellschaft herausgerechnet werden, da man ja hier auch den Vorteil der Sozialversicherungsfreiheit nicht mehr geniesst. Dann würden private Gelder nachträglich nochchmals krankenversichert werden. Es geht mir hier ausdrücklich um die nun selbst getragenen Beiträge, die, die vorher über den Lohn abgerechnet wurden, sind selbstverständlich KV-pflichtig. Sind die dann abgeführten KV-Beiträge eigentlich irgendwie noch von Vorteil (z.B. weniger Abzug bei der Rente) oder muss ich die sowieso zahlen? Danke für die Info´s

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 21.03.2007 | 11:20

Hallo Neuling,

diese Frage befaßt sich mit dem Recht der Krankenversicherung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen als Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung hierüber keine verbindliche geben kann und darf.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Moderatoren-Antwortam 22.03.2007 | 10:12

Meine persönliche Meinung:

Sehr, sehr gefährliche Lösung, die bAV-Spezialist anbietet; ein Herzinfarkt zum falschen Zeitpunkt reicht!

6 Antworten

Münteferingam 21.03.2007 | 13:56
Sie sind Opfer der Vorsorge-Propaganda geworden! Aus der Kranken- und Pflegeversicherungsfalle kommen Sie nicht mehr heraus! Einmal BAV (Betriebliche Altersvorsorge) = Immer BAV Das gilt selbst dann, wenn Sie die “Vorsorge” nach Ausscheiden aus dem Betriebes total aus eigenen Mitteln weiterführen. Stellen Sie diesen Unsinn lieber beitragsfrei! Der folgende Artikel ist pure Heuchelei ! Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die Realität sieht so aus! http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de11388&SID=8ySYSmUqbEU4S86… Es grüßt Sie Amadé
Bernhardam 21.03.2007 | 15:01
Auch dann, wenn Sie die Beiträge für eine (ehemalige) Direktversicherung privat und aus verbeitragtem Netto-Einkommen weiterhin aufbringen, sind für die gesamte Leistung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu bezahlen, sofern Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind. Viele Versicherungsgesellschaften teilen zwar die Auszahlungen auf, und stellen darüber Nachweise zur Verfügung, aber das interessiert die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht. Auch wenn ab 2009 Beiträge an Direktversicherungen aus Entgeltumwandlung generell nicht mehr sozialbeitragsfrei sind - die Krankenkassen erheben trotzdem auch Beiträge auf die Leistungen. Damit bezahlt man für Entgeltumwandlung also den *dreifachen* Beitrag: Als Arbeitnehmer den normalen Arbeitnehmeranteil, als Rentner nochmals Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Vermutlich dient das für einen deutschlandweiten Intelligenztest unter den Arbeitnehmern: Wer unter diesen Umständen auch nach 2008 noch Entgeltumwandlung betreibt, der hat endgültig bewiesen, dass sein Verstand weit unter dem Niveau eines Nutztieres liegt. Also: Niemals eine Direktversicherung privat weiterführen. Nach 2008 keine Entgeltumwandlung als betriebliche Altersvorsorge mehr machen, wenn man nicht privat krankenversichert ist.
Neulingam 21.03.2007 | 15:51
Danke für die Antworten. Habe schon fast vermutet, das man hier zukünftig mal wieder abkassiert wird. Na ja, dann bleibt eigentlich nur die Möglichkeit der Beitragsfreistellung....
Amadéam 21.03.2007 | 17:43
Habe ein Problem! Wer Riester-Verträge im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge - und damit Vollverbeitragung verbunden mit nachgelagerter Besteuerung - nicht mag, ist ein Pessimist. Siehe Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Anscheinend muss man Entgeltumwandlung - verbunden mit 3-fach-Verbeitragung, nachgelagerter Besteuerung, Verlust der Arbeitgeberanteile, damit verbundenen geringere Ansprüche gegenüber KV, RV und AV- auch mögen, um Optimist zu sein. Wollen Sie Ihr harsches Urteil nicht revidieren? Viele Grüße Amadé
bAV-Spezialistam 22.03.2007 | 09:41
hallo neuling, je ach ihrer risikobereitschaft ist folgendes szenario evtl. eine lösung: das gesetz sagt, dass zum zeitpunkt der auszahlung eine mitgliedschaft in einer gkv die beitragslast auslöst - was wenn sie übergangsweise (2-3 monate) gar nicht krankenversichert sind? wie gesagt, es hängt von ihrer risikoneigung ab... ;-) gruß, bAV-Spezi
BesserAllesPrivatam 22.03.2007 | 12:50
Sehr mutiger Vorschlag von bAV-Spezialist! Nach der Gesundheitsreform besteht für ALLE Versicherungspflicht! Der Zugang zur PKV wird ebenfalls eingeschränkt!
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