Hallo Neuling,
diese Frage befaßt sich mit dem Recht der Krankenversicherung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen als Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung hierüber keine verbindliche geben kann und darf.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Meine persönliche Meinung:
Sehr, sehr gefährliche Lösung, die bAV-Spezialist anbietet; ein Herzinfarkt zum falschen Zeitpunkt reicht!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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