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Experten-Antwort

Direktversicherung/Kapitallebensversicherung/Einmalzahlung

von Barbara20.03.2025 | 18:08
361 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich hatte 10 Jahre eine Direktversicherung, die dann, nach Ausscheiden aus der Firma in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt wurde. Ich bekomme den Betrag als Einmalzahlung (ca. 79000 Euro )ausgezahlt. Ich beziehe Witwenrente (neues Witwenrecht) und habe weiter kein Einkommen. Wie wirkt sich das auf meine Witwenrente aus? Steuern muss ich nicht bezahlen, da die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.03.2025 | 13:14

Hallo Barbara,

 

zum anrechenbaren Einkommen bei der Witwenrente nach neuem Recht gehören gemäß § 18a Absatz 4 SGB IV auch "Einnahmen aus Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd des Einkommensteuergesetzes in der am 1. Januar 2004 geltenden Fassung, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und ein Versicherungsbeitrag bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet wurde".

 

Bitte senden Sie die Unterlagen über diese Einmalzahlung an die Deutsche Rentenversicherung, damit die Einkommensanrechnung geprüft werden kann. Es wird nicht die gesamte Versicherungssumme angerechnet, sondern nur die Zinsen auf die Sparleistung beziehungsweise die Unterschiedsbeträge zwischen den Versicherungsleistungen und den auf sie entrichteten Beiträgen oder Anschaffungskosten. Die Einkommensanrechnung wird geprüft für den Folgemonat der Auszahlung und den Zeitraum von 12 Monaten.

 

Sie sind laut Rentenbescheid verpflichtet die Deutschen Rentenversicherung über Einkünfte zu informieren.

 

Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

2 Antworten

xyzam 21.03.2025 | 09:16
Einfach mal googeln, z.B. www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html Da Einmalzahlung und keine Rentenzahlung erfolgt, sehe ich da keinen Punkt der zutreffen würde für die Anrechnung auf die Witwenrente. Steuern interessieren die DRV sowieso nicht.
zzam 24.03.2025 | 11:26
Experte/in schrieb

Hallo Barbara,

 

zum anrechenbaren Einkommen bei der Witwenrente nach neuem Recht gehören gemäß § 18a Absatz 4 SGB IV auch "Einnahmen aus Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd des Einkommensteuergesetzes in der am 1. Januar 2004 geltenden Fassung, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und ein Versicherungsbeitrag bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet wurde".

 

Bitte senden Sie die Unterlagen über diese Einmalzahlung an die Deutsche Rentenversicherung, damit die Einkommensanrechnung geprüft werden kann. Es wird nicht die gesamte Versicherungssumme angerechnet, sondern nur die Zinsen auf die Sparleistung beziehungsweise die Unterschiedsbeträge zwischen den Versicherungsleistungen und den auf sie entrichteten Beiträgen oder Anschaffungskosten. Die Einkommensanrechnung wird geprüft für den Folgemonat der Auszahlung und den Zeitraum von 12 Monaten.

 

Sie sind laut Rentenbescheid verpflichtet die Deutschen Rentenversicherung über Einkünfte zu informieren.

 

Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Details gibt es z.B. hier: rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/04_SGB_IV/pp_0001_25/p_0018a/gra_sgb004_p_0018a.html (6.2 Einnahmen aus Versicherungen) www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18a.html esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2016/C-Anhaenge/Anhang-22/IV/anhang-22-IV.html
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