Hallo Barbara,
zum anrechenbaren Einkommen bei der Witwenrente nach neuem Recht gehören gemäß § 18a Absatz 4 SGB IV auch "Einnahmen aus Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd des Einkommensteuergesetzes in der am 1. Januar 2004 geltenden Fassung, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und ein Versicherungsbeitrag bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet wurde".
Bitte senden Sie die Unterlagen über diese Einmalzahlung an die Deutsche Rentenversicherung, damit die Einkommensanrechnung geprüft werden kann. Es wird nicht die gesamte Versicherungssumme angerechnet, sondern nur die Zinsen auf die Sparleistung beziehungsweise die Unterschiedsbeträge zwischen den Versicherungsleistungen und den auf sie entrichteten Beiträgen oder Anschaffungskosten. Die Einkommensanrechnung wird geprüft für den Folgemonat der Auszahlung und den Zeitraum von 12 Monaten.
Sie sind laut Rentenbescheid verpflichtet die Deutschen Rentenversicherung über Einkünfte zu informieren.
Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Barbara,
zum anrechenbaren Einkommen bei der Witwenrente nach neuem Recht gehören gemäß § 18a Absatz 4 SGB IV auch "Einnahmen aus Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd des Einkommensteuergesetzes in der am 1. Januar 2004 geltenden Fassung, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und ein Versicherungsbeitrag bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet wurde".
Bitte senden Sie die Unterlagen über diese Einmalzahlung an die Deutsche Rentenversicherung, damit die Einkommensanrechnung geprüft werden kann. Es wird nicht die gesamte Versicherungssumme angerechnet, sondern nur die Zinsen auf die Sparleistung beziehungsweise die Unterschiedsbeträge zwischen den Versicherungsleistungen und den auf sie entrichteten Beiträgen oder Anschaffungskosten. Die Einkommensanrechnung wird geprüft für den Folgemonat der Auszahlung und den Zeitraum von 12 Monaten.
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