Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Dispositionsrecht

von Buttala30.07.2013 | 18:27
2822 Ansichten
9 Antworten
Hallo an alle im Forum , Habe mal wieder eine Frage zum Paragraf 51SGB v , ich weiß das ,mein Dispositionsrecht eingeschränkt ist , aber wenn mein Reha-Antrag umgewandelt wird, in eine volle EM Rente , wird die Rente ab Antragsdatum bewilligt , oder rückwirkend ab Datum der AU ? ( Jahrgang 08.52 ,AU seit Ende August 2012 ) wie gesagt bei voller EM Rente , Danke an alle ! ,

9 Antworten

Annaam 30.07.2013 | 19:37
Den Beginn der Erwerbsminderung legt die DRV fest. Ob nach Aktenlage oder nach einer Begutachtung ist dabei nicht ausschlaggebend. Bei einer Umwandlung wird man dann aufegfordert das vorgegebene Datum in den formell noch zu stellenden Rentenantrag zu übernehmen. mfg
-am 30.07.2013 | 21:48
Hallo Buttala, der Eintritt der Erwerbsminderung wird von der Deutschen Rentenversicherung festgestellt. Die Erwerbsminderung kann - aber muss nicht - seit dem Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Bei einer Umdeutung wird als Antragsdatum für die Erwerbsminderungsrente das Datum des Rehaantrags herangezogen.
Buttalaam 30.07.2013 | 23:12
danke für Eure Antworten, so ganz begreife ich das nicht , sollte es denn zu einer Umwandlung kommen, würde dann das Datum vom EM Antrag auch gleich Beginn der EM Rente seine? Sorry ,das ich so hartnäckig bin , aber durch meine Krankheit muss ich alles zigmal nachfragen und nachlesen , ich weiß auch da dieses Forum nicht alles beantworten kann. Danke ,und gute Nacht .
tussiam 31.07.2013 | 05:38
sollte die reha eine erwerbsminderung feststellen, und die drv dies auch so sehen, dann wird der rehaantrag als rentenantrag umgewandelt. d.h. du musst dann formal den rentenantragstellen die rente würde dann ab rehaantragsdatum beginnen, also rückwirkend. die in der zeit gezahlten alg1 und krankengelder werden dann von deine rentennachzahlung rückerstattet.
Feliam 31.07.2013 | 07:07
Es sind zwei verschiedene Dinge: Der Eintritt der Erwerbsminderung ist der Tag, ab dem Sie erwerbsgemindert sind, dies ist eine medizinische Feststellung, die der beratungsärztliche Dienst der RV trifft. Bis zu diesem Termin werden bei der Berechnung der Rente die Versicherungszeiten berücksichtigt. Das zweite ist der Tag der Antragstellung. Wird der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet, gilt als Datum der Rentenantragstellung das Datum, an dem Sie ursprünglich den Reha-Antrag gestellt hatten. Liegt das Antragstellungsdatum innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem festgestellten Eintritt des Leistungsfalles und wird keine Zeitrente bewilligt, beginnt die Rente mit dem Ersten des Monats nach dem Monat des Leistungsfalles. Liegt das Antragstellungsdatum später als 3 Kalendermonate nach dem Leistungsfall und es wird keine Zeitrente bewilligt, beginnt die Rente mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
-am 31.07.2013 | 09:47
Wir stimmen Feli zu. Ergänzung: Sollte eine befristete Rente (Zeitrente) bewilligt werden, beginnt diese erst mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall).
Manuam 31.07.2013 | 10:20
Hallo Experten, und wie verhält sich das Datenknobeln, wenn das Dispositionsrecht NICHT eingeschränkt ist (wenn der Antragsteller keine soz. Leistungen erhält)? Gilt dann der Rentenantrag als als tatsächlicher Rentenantrag oder wird dennoch das Datum des letzten Rehaantrages zugrunde gelegt (auch bei nachteiliger Auswirkung auf den Versicherten)? Darf der Versicherte dann nicht selbst beurteilen, wann er in Rente geht? Mit freundlichen Grüßen
-am 31.07.2013 | 10:40
Der Rehaantrag gilt auch in diesem Fall als Rentenantrag. Allerdings kann der Versicherte frei entscheiden, ob er zu den angebenenen "Bedingungen" (Leistungsfall, Rentenbeginn) in Rente gehen möchte. Möchte der Versicherte keinen Rentenantrag stellen, "verfallen" die Ansprüche. D.h. Wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt ein Rentenantrag gestellt wird, wird neu geprüft, ob Erwerbsminderung vorliegt.
Manuam 31.07.2013 | 10:49
Sehr geehrter Experte, vielen Dank für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026