Aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Versicherter in seinen Rechten zur Gestaltung des Rentenanspruchs auch dann eingeschränkt, wenn er bereits von sich aus einen Leistungsantrag gestellt hat und die Krankenkasse erst danach eine Aufforderung zur Reha-Antragstellung nachschiebt (sogenannte nachgeschobene Aufforderung).
Wie lange eine Zeitrente läuft und wie lange Sie dann Ruhe haben ist aber nun wirklich reine Spekulation.
Renten werden fast nie vor Ablauf der Befristung überprüft und etwas Anderes wurde auch von Niemandem behauptet.
Wie schön für Sie.
Und ich war vorgestern beim Friseur.
MfG
Im Prinzip hatte ich nach der Wirksamkeit des Dispositionsrechts der Krankenkasse gefragt, mehr nicht. Und diese Frage wurde sehr korrekt für mich beantwortet. DANKE.
Alle anderen Diskussionen hier sind befremdlich.
Beste Grüße
Dorothea
Hallo Dorothea,
im Prinzip hat Schade recht. Aber es ist unwahrscheinlich, dass die Rente vor Ablauf der Befristung überprüft wird.
Jetzt heißt es erst einmal abwarten.
Ich habe eben so gewählt, dass es möglichst lange (3 Jahre) waren. Ich lag damit "goldrichtig". Da es aber eine Arbeitsmarktrente war und ich eigentlich nicht einmal 3 Stunden Freizeit richtig genießen konnte, hätte ich im Falle des Falles sofort wieder einen neuen Rentenantrag gestellt, wenn der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen gewesen wäre.
Die Begutachtung, dass ich noch 3 - 6 Stunden hätte arbeiten können, war schlicht und einfach falsch. Ich habe aber auf einen Widerspruch verzichtet, obwohl ich das gleich hätte machen können. Eben, wegen der "Ruhe". Ich war nämlich damals nicht einmal in der Lage meinen Rentenantrag selbst zu stellen, obwohl ich kurz vor der Erkrankung noch 30 Arbeitsbescheinigungen für Insolvenzgeld der Mitarbeiter ausgestellt hatte.
Wenn die Rente gewährt wird und nur noch ein paar Monate übrig bleiben, könnten Sie praktisch aus gleichem Grund einen weiteren Antrag stellen, wenn keine wesentlich Besserung eingetreten ist.
Vermutlich hat bei mir die Rentenversicherung deshalb widersprochen, weil ich AU aus der ersten Reha entlassen wurde und sehr lange Krankengeld bezogen habe (bis zum Schluss der 78 Wochen). Dies ist aber auch nur eine Spekulation.
Gruß
Boah, krasse Geschichte!
Ja, Leser mit kindlichem Verstand lesen und glauben gern die Geschichten vom Märchenonkel Herz 1952.Hallo Dorothea, im Prinzip hat Schade recht. Aber es ist unwahrscheinlich, dass die Rente vor Ablauf der Befristung überprüft wird. Jetzt heißt es erst einmal abwarten. Ich habe eben so gewählt, dass es möglichst lange (3 Jahre) waren. Ich lag damit "goldrichtig". Da es aber eine Arbeitsmarktrente war und ich eigentlich nicht einmal 3 Stunden Freizeit richtig genießen konnte, hätte ich im Falle des Falles sofort wieder einen neuen Rentenantrag gestellt, wenn der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen gewesen wäre. Die Begutachtung, dass ich noch 3 - 6 Stunden hätte arbeiten können, war schlicht und einfach falsch. Ich habe aber auf einen Widerspruch verzichtet, obwohl ich das gleich hätte machen können. Eben, wegen der "Ruhe". Ich war nämlich damals nicht einmal in der Lage meinen Rentenantrag selbst zu stellen, obwohl ich kurz vor der Erkrankung noch 30 Arbeitsbescheinigungen für Insolvenzgeld der Mitarbeiter ausgestellt hatte. Wenn die Rente gewährt wird und nur noch ein paar Monate übrig bleiben, könnten Sie praktisch aus gleichem Grund einen weiteren Antrag stellen, wenn keine wesentlich Besserung eingetreten ist. Vermutlich hat bei mir die Rentenversicherung deshalb widersprochen, weil ich AU aus der ersten Reha entlassen wurde und sehr lange Krankengeld bezogen habe (bis zum Schluss der 78 Wochen). Dies ist aber auch nur eine Spekulation. GrußBoah, krasse Geschichte!
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