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Experten-Antwort

Dispositionsrecht nachträglich eingerschränkt

von ...26.03.2019 | 16:40
313 Ansichten
4 Antworten

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Hallo. Ich war letztes Jahr im November in der Reha und habe dort auch einen Antrag auf LTA gestellt... jetzt hat die krankenkasse im Februar nachträglich das Dispositionsrecht eingeschränkt. Wie läuft das denn jetzt, bekommt die Krankenkasse auch den Bescheid wenn die LTA bewilligt wird und auch den Termin für den Rehaberater?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

die ernsthaften Anliegen der Fragensteller bitte ich auch ernsthaft beantworten zu wollen, danke!

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3 Antworten

Rentenschmiedam 26.03.2019 | 17:11
Hallo, den Umfang Ihrer Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten gegenüber der Krankenkasse, und auch die Frage was und wie Sie noch alleine entscheiden können, sollten Sie bei der Krankenkasse erfragen. Halten Sie sich peinlich genau an diese Pflichten und Rechte, sonst könnte Ihnen dies als Verstoß ausgelegt und das Krankengeld gekürzt oder entzogen werden. Das eingeschränkte Disporecht hat vordergründig nicht im Sinne für Sie eine LTA zu bewirken, vielmehr will Sie die Krankenkasse aus dem Krankengeldbezug raus haben, indem eine Umdeutung Ihres Reha- in einen Rentenantrag angestrebt wird, das ist das Hauptziel der Krankenkasse. Mit besten Grüßen
...am 26.03.2019 | 17:30
Danke, ja das mit dem Wegfall vom Krankengeld stand ja auch schon im Schreiben. Dann hoffe ich einfach mal das der Termin nicht genau in der Zeit ist so meine Schwster heiratet.
KSCam 26.03.2019 | 18:24
Wenn LTA bewilligt wird sind Sie kein Rentenfall und die Einschränkung des Dispositionsrechtes ist für Sie im Ergebnis gegenstandslos. Es hätte nur dann Auswirkung wenn die DRV den Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeuten wollte. Was das allerdings mit der Hochzeit Ihrer Schwester zu tun hat, ist die große Frage und bleibt wohl Ihr Geheimnis.
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