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Diverse Fragen zur Rente w/ teilweiser Erwerbsminderung

von Papageno26.11.2009 | 13:51
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen, ich beschäftige mich mit Fragen zur EMR – ggf. möchte ich eine beantragen. Eine Ärztin hatte mir bereits letztes Jahr angeraten darüber nachzudenken meine Arbeitszeit zu verkürzen und/oder EMR zu beantragen. Sie hielt es für sehr wahrscheinlich, dass eine Teil-EMR (50%) genehmigt wird . Wie bekomme ich ein noch besseres Gefühl dafür, dass die Auskunft der Ärztin (sie ist unter anderem FA für Sport- und Reha-Medizin) belastbar ist? Ich werde voraussichtlich eine Reha Anfang nächstes Jahr genehmigt bekommen (mache ich regelmäßig w/ einer chron. Erkrankung). Ich gehe mal davon aus, dass ich zumind. dort eine valide Auskunft bekommen könnte, oder? Meine „Leidensfähigkeit“ hat schon ein wenig gelitten und es fällt mir schwerer Vollzeit über längere Zeit durchzustehen. Das Anraten der Ärztin habe ich nicht gänzlich verdrängt. Insbes. vor dem Hintergrund des mögl. Krankheitsverlaufs ist der Spatz in der Hand sicherlich besser als die Taube auf dem Dach. Ein komplettes Ausscheiden und Vollrente kommt für mich nicht in Frage, da ich Beschäftigung brauche. Mit einer halben EM-Rente würde ich finanziell betrachtet (überschlägig kalkuliert) sehr viel besser fahren als mit einer bislang angedachten reinen Teilzeitlösung von 80% der Vollarbeitszeit. Ich würde überschlägig gerechnet beim EM-Renten-Modell (62% der Vollarbeitszeit) sogar noch weniger arbeiten müssen und hätte trotzdem deutlich mehr netto in der Tasche als bei einer reinen 80%-Tz-Lösung. 0.) Muss ich bereits bei Beantragung der EM-Rente die formalen Voraussetzungen erfüllen und max. 6h täglich arbeiten, sprich muss vorher schon Teilzeit mit max. 30h die Woche vereinbart worden sein? 1.) Was ist zu bedenken, wenn ich an vier Tagen jeweils 6 h die Woche arbeitete. Wenn ich es richtig verstehe, ist peinlich genau darauf zu achten, dass eine tgl. Arbeitszeit von 6h nihct überschritten wird, da ansonsten die Voraussetzungen für eine EM-Rente nicht erfüllt sind. Diese Regelung wird meinen Bedürfnissen nicht gerecht, da ich mir zutraue auch an 4 Tagen bis zu 8h zu arbeiten, dafür aber einen zusätzlichen Tag zur Regeneration benötige aufgrund der Anforderungen die der Beruf an mich stellt sowie unabhängig davon im Vergleich zu gesunden Kollegen meiner doch deutlich schlechteren körperlichen Verfassung. 2.) Ein gravierender Nachteil der EM-Lösung scheint mir zu sein, dass ich mich mit einer solchen Lösung noch stärker an meinen Arbeitsgeber "kette", da im Falle eines nötigen Jobwechsels die Chancen einen Arbeitsgeber zu finden, der einen Mitarbeiter unter den genannten Bedingungen (EM-Rentner, max. 6h am Tag) beschäftigt, wohl noch weiter sinken lassen. 3) Was passiert, wenn beispielsweise die EM-Rente gezahlt wird und es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer unvorgesehenen Besserung der gesundheitlichen Situation kommt und man wieder länger arbeiten kann/will? 3.1)Kann man, wenn es später dann doch wieder schlechter wird, wieder eine EM_Rente bekommen? Wie wirkt sich der vorhergehende temporäre EM-Rentenbezug auf die Höhe der EM-Rente aus (man hat ja in dieser Zeit nichts in die Rentenkasse eingezahlt?) Läuft man Gefahr bei einem solchen Szenario weniger EM-Rente zu bekommen als bei einem durchgängigen EM-Rentenbezug? Welche zusätzlichen Aspekte sind in die Überlegungen einzubeziehen? Danke vorab für Antworten auf die zugegeben etwas komplexeren Fragen. Viele Grüße, Papageno

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Generell ist zu sagen, dass Erwerbsminderungsrenten (wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung) aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen gezahlt werden. Diese werden vom Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung festgestellt. Aufgrund der festgestellten Schwere der Leistungsminderung ist dann entweder eine Rente wegen teilweiser oder wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren. Sollte der Rentenempfänger dann trotzdem weiterarbeiten, so sind bestimmte Hinzuverdienstgrenzen zu berücksichtigen, die unter Umständen sogar dazu führen können, dass eine Rente nicht mehr zu zahlen ist. Bezüglich der einzelnen Hinzuverdienstgrenzen sollten Sie sich an Ihren Versicherungsträger wenden.

Kommt es beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente zu einer Besserung der Leistungsfähigkeit, so kann dies zum Wegfall der Rente führen.

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