Zunächst sollten Sie den Klinikaufenthalt und die ggf. anschließende AHB abwarten. In der Regel wird über einen LTA-Antrag erst nach Abschluß dieser Maßnahmen entschieden, da ja erst nach deren Abschluß anhand der dann vorliegenden ärztlichen Unterlagen darüber entschieden werden kann, ob ein weitere Reha-Maßnahme sinnvoll ist oder ob Erwerbsminderung vorliegt.
Sollte nach der Klinikbehandlung/AHB Ihrer Meinung nach Erwerbsminderung vorliegen, können Sie selbstverständlich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, bevor der Rentenversicherungsträger sich bei Ihnen meldet.
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