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Doppelbesteuerung bei Rürup-Rente

von Peter Podschuß16.10.2007 | 13:31
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Bitte erklären Sie mir, warum alle Jahrgänge zwischen 1960 und 1987 doppelt besteuert werden, wenn sie einen Rürup-Vertrag haben. So verstehe ich folgende Passage Ihres aktuellen Top-Themas "Rürup im Aufwind": Achtung: Doppelte Besteuerung Geringer wird die Rendite durch den Steuerspareffekt für einen Rürup-Sparer, der erst im Jahr 2041 in Rente geht und bis dahin 35 Jahre in seinen Vertrag eingezahlt hat. Er würde nur noch rund 4 Prozent über den Fiskus gut machen. Grund: Bis zum Jahr 2041 ist die Übergangsfrist der teilweisen Rentenbesteuerung abgelaufen und er muss sein Einkommen als Rentner zu 100 Prozent versteuern. Andererseits wird er aber erst ab dem Jahr 2025 seine eigenen Beiträge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen können. Davor hat er einen Teil seiner Beiträge aus versteuertem Einkommen bestreiten müssen. Die doppelte Besteuerung trifft alle, die 1960 und später geboren wurden. Erst ab 1987 geborene Vorsorgesparer entgehen der Doppelbesteuerung.

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